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Veröffentlichungspflicht nach Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) in Kraft getreten.

Korruption im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion z.B. in der Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Unter anderem ist Korruption bezeichnet von Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Zunehmend gefährdet Korruption die soziale und demokratische Ordnung unserer Gesellschaft, indem sie die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, der Unparteilichkeit der Amtsführung in der öffentlichen Verwaltung sowie des fairen Wettbewerbs in der freien Wirtschaft verletzt.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung kann Korruption unter anderem zum Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger führen. Korruption kann intern zwischen Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister oder auch extern zwischen Mitarbeitern und Firmen auftreten.

Aus § 6 in Verbindung mit § 1 des KorruptionsbG ergibt sich für die Mitglieder in den Gremien der Stadt Menden (Sauerland) die Verpflichtung, schriftlich Auskunft zu geben über

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Den Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes finden Sie im Internet unter recht.nrw.de
Der Bürgermeister hat seine Nebentätigkeiten gegenüber dem Rat der Stadt Menden (Sauerland) offenzulegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.  

Frau J. Scholz

Geschäftsbereich I Bürgermeister Dr. Roland Schröder Bürgermeisterbüro Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM)
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