Funktionen & Mitgliedschaften

Am 1. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) in Kraft getreten. § 8 KorruptionsbG bestimmt, dass der Hauptverwaltungsbeamte seine Nebentätigkeiten und die erhaltenen Vergütungen jährlich auflistet und dem Rat zur Kenntnisnahme vorlegt. Die Unterrichtung des Rates der Stadt Menden (Sauerland) muss jeweils bis zum 31.03. eines Jahres erfolgen.

Obwohl das Gesetz eine Veröffentlichung nicht vorschreibt, gibt der Bürgermeister seine Nebentätigkeiten jedes Jahr auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Menden (Sauerland) im Rahmen der Veröffentlichungspflicht für Rats- und Ausschussmitglieder bekannt.

Mitgliedschaften

  • KDVZ Citkomm, Mitglied der Verbandsversammlung
  • KGST, Mitglied der Mitgliederversammlung
  • Kommunaler Arbeitgeberverband, Gruppenversammlung "Verwaltung"
  • Naturpark Sauerland-Rothaargebirge e.V., Mitglied der Mitgliederversammlung
  • Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund, Mitglied der Mitgliederversammlung
  • Stadtwerke Menden GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates
  • Sparkassenzweckverband der Städte Hemer und Menden, Mitglied der Verbandsversammlung
  • Teufelsturm, Mitglied des Stiftungsbeirates
  • Verein zur Förderung der Abt. Hagen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Mitglied
  • Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates
  • Zweckverband für die VHS Menden-Hemer-Balve, Mitglied des Verwaltungsrates und der Verbandsversammlung

Daneben wird der Bürgermeister aufgrund seines Amtes im Kommunalbeirat Gelsenwasser AG bestellt. Alle eventuell erhaltenen Vergütungen unterliegen der Einkommensteuerpflicht.