Die wirtschaftliche Jugendhilfe befasst sich mit der finanziellen Abwicklung der einzelnen stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für Kinder, Jugendliche und jungen Volljährigen.
Die jeweiligen Maßnahme wurde zuvor vom Kommunalen Sozialdienst in Zusammenarbeit mit dem Anspruchsinhaber und dessen Familie auf Ihre Geeignetheit und Notwendigkeit überprüft.
Finanzielle Abwicklung bedeutet zum einen die Auszahlung der jeweiligen Geldleistung, z.B. der Auszahlung von Pflegegeldleistungen oder Übernahme der Heimkosten. Auch werden die Ansprüche der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern oder Dritten durch die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe verfolgt.
Zum anderen erfolgt in der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Überprüfung und Inanspruchnahme der Elternteile und Hilfeempfänger zu den entstehenden Kosten im Rahmen der gesetzlich geregelten Kostenbeitragsverpflichtung zur Refinanzierung der Jugendhilfeausgaben.
Ansprechpartner(innen):
Frau M. Vogel | Pflegeverhältnisse A-K |
Frau L. Schöneberg | Plegeverhältnisse N-Z andere Hilfen N-Z |
Frau A. Belecky | alle Hilfe A-M |
Weitere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.
Die zusätzlichen Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe der Stadt Menden (Sauerland) finden Sie hier.