Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.
Übersicht der Dienstleistungen
Stabsstelle Abteilung 51
Anschrift
001Neumarkt 558706Menden
E-Mailjugendamt-menden@menden.de
M.
Dohle
Stadtverwaltung allgemein
Montag
8:15 - 12:30 Uhr
Dienstag
8:15 - 12:30 Uhr
Mittwoch
8:15 - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
8:15 - 12:30 Uhr
Anschrift
001Neumarkt 558706Menden
A 201
Telefon
02373 903-1353
E-Mail
m.dohle@menden.de
L.
Schöneberg
Stadtverwaltung allgemein
Montag
8:15 - 12:30 Uhr
Dienstag
8:15 - 12:30 Uhr
Mittwoch
8:15 - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
8:15 - 12:30 Uhr
Anschrift
001Neumarkt 558706Menden
A 317
Telefon
02373 903-1336
E-Mail
l.schoeneberg@menden.de
M.
Vogel
nach Vereinbarung
Freitext
Termine nach Vereinbarung
Anschrift
001Neumarkt 558706Menden
A 201
Telefon
02373 903-1337
Fax
02373 903-10-1337
E-Mail
m.vogel@menden.de
Team Erzieherische Hilfen
Anschrift
001Neumarkt 558706Menden
E-Mailallgemeiner-sozialdienst@menden.de
D.
Sinn
Teamleiter
Stadtverwaltung allgemein
Montag
8:15 - 12:30 Uhr
Dienstag
8:15 - 12:30 Uhr
Mittwoch
8:15 - 12:30 Uhr
Donnerstag
8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
8:15 - 12:30 Uhr
Anschrift
001Neumarkt 558706Menden
A 206
Telefon
02373 903-1568
Fax
02373 903-10-1568
E-Mail
d.sinn@menden.de
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe befasst sich mit der finanziellen Abwicklung der einzelnen stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für Kinder, Jugendliche und jungen Volljährigen.
Die jeweiligen Maßnahme wurde zuvor vom Kommunalen Sozialdienst in Zusammenarbeit mit dem Anspruchsinhaber und dessen Familie auf Ihre Geeignetheit und Notwendigkeit überprüft.
Finanzielle Abwicklung bedeutet zum einen die Auszahlung der jeweiligen Geldleistung, z.B. der Auszahlung von Pflegegeldleistungen oder Übernahme der Heimkosten. Auch werden die Ansprüche der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern oder Dritten durch die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe verfolgt.
Zum anderen erfolgt in der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Überprüfung und Inanspruchnahme der Elternteile und Hilfeempfänger zu den entstehenden Kosten im Rahmen der gesetzlich geregelten Kostenbeitragsverpflichtung zur Refinanzierung der Jugendhilfeausgaben.
Ansprechpartner(innen):
Frau M. Vogel
Pflegeverhältnisse A-K
Frau L. Schöneberg
Plegeverhältnisse N-Z
andere Hilfen N-Z
Frau A. Belecky
alle Hilfe A-M
Weitere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.
Die zusätzlichen Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe der Stadt Menden (Sauerland) finden Sie hier.