Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat am 16.12.2025 den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2026/2027 zur Kenntnis genommen.

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) wird die von der Verwaltung vorgeschlagenen und aufgenommenen Veränderungen der Haushaltssatzung 2026/2027 bis zur Abschlussberatung im Rat in den Fraktionen sowie fraktionsübergreifend beraten.

Gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2026/2027 während der Dauer des Beratungsverfahren im Rat zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Menden (Sauerland), Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden, Abteilung Finanzverwaltung, Zimmer A 211, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr; donnerstags 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 18.12.2025 bis zum 19.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der o.g. Auslegungsstelle erheben.



Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Schreiben vom 24.02.2025 angezeigt worden.
Die nach § 75 Absatz 4 GO NRW erforderliche Genehmigung der Verringerung der Rücklage ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 10.03.2025 erteilt worden.
Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 10.03.2025 erteilt worden.



Haushaltsplan

Der kommunale Haushalt wird über die Haushaltssatzung gesteuert.
Im zugehörigen Haushaltsplan werden alle im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen (Gebühren, Beiträge, Steuern, Landeszuschüsse etc.) und die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (Baumaßnahmen, Personalaufwendungen, Zuschüsse an Vereine und Verbände, Sachaufwendungen etc.) aufgelistet. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzplan sowie in Teilplänen nach Produktbereichen und Produkten. Seit 2016 wird der Haushaltsplan auch interaktiv über IKVS gepflegt.
Seit dem Nachtrag 2023 erscheint der Haushaltsplan mit IKVS-Unterstützung in einem Band.

Unter "Downloads" können Sie sich die Haushaltspläne der letzten Jahre anzeigen lassen. 

Frau B. Sommer

Ansprechpartnerin Abt. 10, 11, 14, 21, sowie für die Bereiche PR, GL, ISM und SEM Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau C. Libera

Ansprechpartnerin Abt. 31 - 33, 51 und 52 Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau A. Goldbach

Ansprechpartnerin Abt. 60, 62, 63, 64 und 67 Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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