1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2022/2023 für das Haushaltsjahr 2023 und öffentliche Bekanntmachung

Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2022/2023 für das Haushaltsjahr 2023 mit  ihren Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Märkischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2023 angezeigt worden.


Bekanntmachung zur Nachtragssatzung 2023


Anlage zur Nachtragssatzung 2023


Haushaltssatzung 2022/2023 und Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung 2022/2023 mit Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Märkischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 21.12.2021 angezeigt worden.


Bekanntmachung zur Haushaltssatzung 2022/2023



Haushalt

Der kommunale Haushalt wird über die Haushaltssatzung gesteuert.
Im zugehörigen Haushaltsplan werden alle im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen (Gebühren, Beiträge, Steuern, Landeszuschüsse etc.) und die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (Baumaßnahmen, Personalaufwendungen, Zuschüsse an Vereine und Verbände, Sachaufwendungen etc.) aufgelistet. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzplan sowie in Teilplänen nach Produktbereichen und Produkten. Seit 2016 wird der Haushaltsplan auch interaktiv über IKVS gepflegt.

Gliederung des Haushaltsplanes der Stadt Menden (Sauerland):

Band I:   Statistische Daten, Haushaltssatzung, Vorbericht, Ergebnis- und Finanzplan, Teilergebnispläne der Produktbereiche, Investitionsplanung

Band II:  Teilergebnispläne der Produkte

Band III (nur bis 2021): Haushaltssanierungsplan

Unter "Downloads" können Sie sich die Haushaltspläne der letzten Jahre anzeigen lassen. 

Frau A. Mette

Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau B. Sommer

Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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