Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat am 16.12.2025 den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2026/2027 zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) wird die von der Verwaltung vorgeschlagenen und aufgenommenen Veränderungen der Haushaltssatzung 2026/2027 bis zur Abschlussberatung im Rat in den Fraktionen sowie fraktionsübergreifend beraten.
Gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618), liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2026/2027 während der Dauer des Beratungsverfahren im Rat zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Menden (Sauerland), Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden, Abteilung Finanzverwaltung, Zimmer A 211, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr; donnerstags 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 18.12.2025 bis zum 19.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der o.g. Auslegungsstelle erheben.