Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Schreiben vom 24.02.2025 angezeigt worden.
Die nach § 75 Absatz 4 GO NRW erforderliche Genehmigung der Verringerung der Rücklage ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 10.03.2025 erteilt worden.
Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 10.03.2025 erteilt worden.



Haushaltsplan

Der kommunale Haushalt wird über die Haushaltssatzung gesteuert.
Im zugehörigen Haushaltsplan werden alle im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen (Gebühren, Beiträge, Steuern, Landeszuschüsse etc.) und die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (Baumaßnahmen, Personalaufwendungen, Zuschüsse an Vereine und Verbände, Sachaufwendungen etc.) aufgelistet. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzplan sowie in Teilplänen nach Produktbereichen und Produkten. Seit 2016 wird der Haushaltsplan auch interaktiv über IKVS gepflegt.
Seit dem Nachtrag 2023 erscheint der Haushaltsplan mit IKVS-Unterstützung in einem Band.

Unter "Downloads" können Sie sich die Haushaltspläne der letzten Jahre anzeigen lassen. 

Frau B. Sommer

Ansprechpartnerin Abt. 10, 11, 14, 21, 31-33 sowie für die Bereiche PR, GL, ISM und SEM Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau A. Mette

Ansprechpartnerin Abt. 41 Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau C. Libera

Ansprechpartnerin Abt. 51 und 52 Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau A. Goldbach

Ansprechpartnerin Abt. 60, 62, 63, 64 und 67 Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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