Die Haushaltssatzung 2026/2027 mit ihren Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Schreiben vom 24.02.2026 angezeigt worden.
Die nach § 75 Absatz 4 GO NRW erforderliche Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 23.03.2026 erteilt worden.
Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes und die nach § 89 Absatz 3 GO NRW erforderliche Genehmigung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 23.03.2026 erteilt worden.