Haushaltssatzung 2026/2027 und öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung 2026/2027 mit ihren Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Schreiben vom 24.02.2026 angezeigt worden.

Die nach § 75 Absatz 4 GO NRW erforderliche Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 23.03.2026 erteilt worden.

Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes und die nach § 89 Absatz 3 GO NRW erforderliche Genehmigung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid mit Verfügung vom 23.03.2026 erteilt worden.

Haushaltsplan

Der kommunale Haushalt wird über die Haushaltssatzung gesteuert.
Im zugehörigen Haushaltsplan werden alle im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen (Gebühren, Beiträge, Steuern, Landeszuschüsse etc.) und die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (Baumaßnahmen, Personalaufwendungen, Zuschüsse an Vereine und Verbände, Sachaufwendungen etc.) aufgelistet. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzplan sowie in Teilplänen nach Produktbereichen und Produkten. Seit 2016 wird der Haushaltsplan auch interaktiv über IKVS gepflegt.
Seit dem Nachtrag 2023 erscheint der Haushaltsplan mit IKVS-Unterstützung in einem Band.

Unter "Downloads" können Sie sich die Haushaltspläne der letzten Jahre anzeigen lassen. 

Ansprechpartnerin Abt. 10, 11, 14, 21, sowie für die Bereiche PR, GL, ISM und SEM
Haushaltsplan Haushalt Haushaltssatzung Nachtragssatzung Nachtrag Satzung