Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der Finanzbuchhaltung (ehemals Stadtkasse). Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Menden (Sauerland) bestehen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zulässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmensitz muss daher Menden (Sauerland) sein.

Pro Bescheinigung: 11,50 €

Der Antrag kann formlos, ggfs. auch telefonisch gestellt werden.
Bei persönlicher Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Personlausweis mit.

Frau S. Weßel

Team Finanzbuchhaltung
Details

Bankverbindungen:

GeldinstitutIBANBIC
Sparkasse Märkisches Sauerland
Hemer-Menden
DE25 4455 1210 1800 0160 63WELADED1HEM
Postbank DortmundDE35 4401 0046 0000 2284 62PBNKDEFF
Mendener Bank eGDE20 4476 1312 0400 0104 00GENODEM1MEN
Märkische Bank eG HagenDE56 4506 0009 0117 0554 00GENODEM1HGN
Deutsche BankDE56 4457 0004 0435 7240 00DEUTDEDW445
CommerzbankDE07 4454 0022 0590 5898 00COBADEFFXXX