Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der Finanzbuchhaltung (ehemals Stadtkasse). Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Menden (Sauerland) bestehen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zulässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmensitz muss daher Menden (Sauerland) sein.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der Finanzbuchhaltung (ehemals Stadtkasse). Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Menden (Sauerland) bestehen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zulässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmensitz muss daher Menden (Sauerland) sein.
Pro Bescheinigung: 11,50 €
Der Antrag kann formlos, ggfs. auch telefonisch gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Personlausweis mit.