Die Stelle „Stadt als Steuerschuldnerin“ steht den stadtinternen Abteilungen sowie den städtischen Beteiligungen und Sondervermögen bei internen Steuerfragen zur städtischen Kapitalertragsteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht sowie zur Bauabzugsteuer zur Verfügung.
Darüber hinaus erteilt sie Auskünfte für die Finanz- und Aufsichtsbehörden.
Überdies wird die Koordinierung der Umsetzungsprozesse zur Steuerreform des § 2b UStG und zum internen steuerlichen Kontrollsystem (Tax Compliance Management System, kurz: TCMS) wahrgenommen.
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