Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbetreibende der Gewerbesteuer. Besteuert wird der Gewerbeertrag, d. h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Menden nach dem vom Finanzamt (aus der Steuererklärung ermittelten Gewerbeertrag) festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag / Zerlegungsanteil unter Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes erhoben.

An den Messbescheid des Finanzamtes als Grundlagenbescheid ist die Stadt bei der Steuerfestsetzung gebunden. Einwendungen gegen die Feststellungen des Messbescheides können nur gegenüber dem Finanzamt vorgebracht werden.

Datenschutzhinweis

 

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 460 v.H.

Der Hebesatz wird jedes Jahr in der Haushaltssatzung durch den Rat festgesetzt.

Die vierteljährlich erhobenen Vorauszahlungsraten (15.02./15.05./15.08./15.11.) werden auf die endgültige Veranlagung für das jeweilige Steuerjahr angerechnet.

Herr F. Rüschenbaum

Team Steuerverwaltung
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Frau M. Hielscher

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Frau J. Klix

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Frau I. Thal

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