Steuer für Vergnügen sexueller Art

Mit Datum 12.04.2011 hat der Rat der Stadt Menden (Sauerland) die Einführung der Steuer für Vergnügen sexueller Art beschlossen. Die Satzung wurde mit Datum 22.06.2011 im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises (Nr. 25) öffentlich bekannt gemacht.

Was wird besteuert?
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Menden (Sauerland) veranstalteten nachfolgenden Vergnügen (Veranstaltungen).

  1. Striptease, Peepshows und Tabledance sowie Darbietungen ähnlicher Art;
  2. Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen -;
  3. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen in Bars, Sauna-, FKK- und Swinger-Clubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
  4. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 3 genannten Einrichtungen, z. B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen;

Der Steuerschuldner ist verpflichtet bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres der Stadt Menden (Sauerland) eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen.
Aufgrund der abgegebenen Steueranmeldung übersendet die Stadt Menden (Sauerland) einen Steuerbescheid.

Wie wird die Steuer erhoben?
Für Veranstaltungen nach Nr. 1, 3 und 4 richtet sich die Steuer nach der Größe des benutzen Raumes bzw. der Anzahl der Kabinen.
Die Größe des benutzten Raumes berechnet sich nach der Fläche der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten, Garderoben und ähnlichen Nebenräumen. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien.

Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter

a) für die Veranstaltungen nach Nr. 1, 3 und 4 (s. Beschreibung)

3,00 €

b) für die Veranstaltungen nach Nr. 2 in Kabinen von weniger als 10 qm

10,00 €

 

 

 

 

Als Kabine gilt ein Raum mit einer Fläche von weniger als 10 qm.

Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu Grunde gelegt.

Nach der Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnisse müssen separat (vorab) beim "Ordnungsamt" der Stadt Menden beantragt werden. Hier sind ebenfalls sonstige vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen anzumelden und erforderliche Genehmigungen einzuholen.

Frau A. Belecky

Team Steuerverwaltung
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