Straßenreinigungsgebühren

Auf die Erhebung der Gebühren für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst wird seit 2004 verzichtet.

Die Erhebung dieser Gebühren hat in der Vergangenheit immer wieder zu sehr großem Unmut und Ärgernis bei Abgabepflichtigen gesorgt. Obwohl alle Bürger einer Stadt von gereinigten Straßen, Wegen, Plätzen, Fahrradwegen und insbesondere auch einer sauberen Innenstadt profitieren, dürfen nach den gebührenrechtlichen Vorgaben eine Vielzahl von Grundstücken nicht veranlagt werden. Aus diesem Grunde hat der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschlossen, auf die Gebührenerhebung zu verzichten. Die notwendigen Reinigungen und insbesondere aber auch der Winterdienst werden in der gewohnten Qualität weiterhin durchgeführt. Seit dem Jahr 2005 werden die Ausgaben auf alle Grundstückseigentümer durch eine Verteilung auf die Grundsteuer B umgelegt. Wir hoffen, dass durch diese Vorgehensweise eine gerechtere Verteilung der Kosten erreicht werden kann.

Bemerkung: Unabhängig von dieser Änderung ist die Reinigung der Gehwege den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt!