Zweitwohnungssteuer

Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung vom 18.12.2014 die Einführung einer Zweitwohnungssteuer auf dem Gebiet der Stadt Menden (Sauerland) beschlossen. Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2015 eingeführt.

Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle im Stadtgebiet gemeldeten Inhaber einer Zweitwohnung. Dazu zählen auch steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus. Als Zweitwohnung gilt jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.

Nicht steuerpflichtig sind Wohnungen von:

  • freien Trägern der Wohlfahrtspflege, die eine Zweitwohnung aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich nutzen
  • Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die eine solche Wohnung zu Erziehungszwecken nutzen
  • verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Personen sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften, die eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in Menden innehaben und diese vorwiegend im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 des Meldegesetzes als Hauptwohnung nutzen.

Datenschutzhinweis

Als Bemessungsgrundlage dient die aufgrund des Mietvertrages geschuldete Nettokaltmiete.

Der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 %.

Sofern die Zweitwohnung zum Eigengebrauch verwendet, zum vorrübergehenden Gebrauch unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen wird bzw. ungenutzt bleibt, berechnet sich die Steuer anhand der geschätzten ortsüblichen Miete. Das Innehaben der Zweitwohnung muss der Stadt Menden (Sauerland) innerhalb eines Monats angezeigt werden. Dabei gilt eine An- oder Abmeldung nach dem Meldegesetz NRW als Anzeige im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats des Innehabens und endet mit dem Ablauf des Monats nach Aufgabe der Zweitwohnung.

Die Zweitwohnungssteuer wird als Jahressteuer erhoben und wird quartalsweise jeweils zum 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 des Kalenderjahres fällig. Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig.

Frau M. Hielscher

Team Steuerverwaltung
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