Antrag auf Anerkennung von Schülerfahrkosten

 

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um den Antrag auf Anerkennung von Schülerfahrkosten sowie die entsprechenden Antragsvordrucke zum herunterladen.

Hier gelangen Sie direkt zum Schülerfahrtkostenantrag (Onlineantrag oder PDF-Antrag).

Der Schülerfahrkostenantrag ist spätestens acht Wochen vor Schuljahresbeginn zu stellen, damit gewährleistet werden kann, dass die Fahrkarte im Falle eines Anspruchs fristgerecht ausgehändigt wird.

 

Beachte: Ein Anspruch auf Anerkennung von Schülerfahrkosten gilt ab dem Tag der Antragstellung!

 

Nach Feststellung der Anspruchsberechtigung gilt diese fortlaufend, sofern sich keine Änderungen in den Voraussetzungen ergeben. In diesem Falle wird das Schulwegticket jährlich am ersten Tag nach den Sommerferien in der Schule ausgehändigt und gilt als begünstigender Verwaltungsakt (auf einen gesonderten Bescheid wird deshalb verzichtet). Bei Umzug, Schulwechsel, Schulabgang, Wechsel der Stufe, etc. ist das Schulwegticket umgehend an die Schule zurückzugeben und bei Bedarf ein neuer Antrag zu stellen.

 

Der Schülerfahrkostenantrag kann sowohl in der Schule, als auch bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Achten Sie bitte darauf, dass alle erforderlichen Stempel eingeholt wurden.

 

Bei Antrag auf Anerkennung der Fahrradpauschale gelten andere Fristen bezüglich der Antragsstellung. Nähere Informationen sind im Beiblatt zur Fahrradpauschale enthalten.


Es besteht keine Auskunftspflicht. Die erhobenen Daten sind jedoch Voraussetzung für die Anerkennung von Schülerfahrkosten und werden nur für diese Zwecke weiterverarbeitet. Die Erhebung der Daten erfolgt gemäß § 120 Schulgesetz (SchulG) in der zurzeit gültigen Fassung.

Wer unrichtige Angaben macht, muss damit rechnen, die zu Unrecht erhaltenen Leistungen erstattet zu müssen.