Der Schülerfahrkostenantrag ist spätestens acht Wochen vor Schuljahresbeginn zu stellen, damit gewährleistet werden kann, dass die Fahrkarte im Falle eines Anspruchs fristgerecht ausgehändigt wird.
Beachte: Ein Anspruch auf Anerkennung von Schülerfahrkosten gilt ab dem Tag der Antragstellung!
Nach Feststellung der Anspruchsberechtigung gilt diese fortlaufend, sofern sich keine Änderungen in den Voraussetzungen ergeben. In diesem Falle wird das Schulwegticket jährlich am ersten Tag nach den Sommerferien in der Schule ausgehändigt und gilt als begünstigender Verwaltungsakt (auf einen gesonderten Bescheid wird deshalb verzichtet). Bei Umzug, Schulwechsel, Schulabgang, Wechsel der Stufe, etc. ist das Schulwegticket umgehend an die Schule zurückzugeben und bei Bedarf ein neuer Antrag zu stellen.
Der Schülerfahrkostenantrag kann sowohl in der Schule, als auch bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Der Antrag kann auch digital über das städtische Serviceportal gestellt werden.
Bei Antrag auf Anerkennung der Fahrradpauschale gelten andere Fristen bezüglich der Antragsstellung. Nähere Informationen sind im Beiblatt zur Fahrradpauschale enthalten.