Ist aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen (nicht nur vorübergehend / mehr als acht Wochen) oder schlechten Verkehrsanbindungen weder die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel möglich, noch der Transport mit dem eigenen PKW oder Mitfahrgelegenheiten, kann ein Antrag auf Taxibeförderung gestellt werden.
Hierzu ist neben dem Antrag und des erforderlichen ärztlichen Attestes eine umfangreiche Schilderung der aktuellen Situation auf der Rückseite des Antrages vorzunehmen. Ohne die erforderlichen Angaben gilt der Antrag als unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.
Beachte: Grundsätzlich unterliegen die Eltern der „Hol- und Bringschuld“ für ihre Kinder. Der Schulverwaltung hingegen obliegt keine Beförderungspflicht, sondern lediglich eine Kostentragungspflicht!