Abstandsflächensatzung

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.94 (GV NW S.666) - SGV NW 2023 - in der zur Zeit gültigen Fassung sowie des § 86 Abs. 1 Nr. 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.95 (GV NW S. 218, 982/SGV NW 232) hat der Rat der Stadt Menden in seiner Sitzung am 14.12.1999 für den Bereich der Altstadt sowie einen angrenzenden Bereich der Oberstadt folgende Satzung zum Zwecke der Reduzierung der in der BauO NW vorgeschriebenen Tiefe der Abstandflächen beschlossen:

Abstandflächensatzung

 

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