Rechtliche Grundlagen

Aufgabe der Stadtplanung ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung unserer Stadt und ihrer Stadtteile.

Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Themenfelder sind z.B. Wohnen, Gewerbe- und Industrie, Handel und Dienstleistungen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Natur- und Landschaftsschutz

Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde. Im Rahmen der Gesetze, z. B. dem Baugesetzbuch (BauGB), und unter Beachtung der Vorgaben übergeordneter Planungen des Landes und des Bundes, kann die Gemeinde ihre Entwicklung selbst bestimmen. Wichtige Steuerungsinstrumente sind dabei die Bauleitpläne, der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese sind aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 (3) BauGB).  Sie regeln in der gewünschten Tiefe, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen.

Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Satzungen gestalten hierbei den Rahmen für die Planung und Nutzung der privaten und öffentlichen Flächen. Gesetze und Vorschriften auf Bundes- und Landesebene sind z.B. das Baugesetzbuch (BauGB) und die Landesbauordnung NW. Die Städte und Gemeinden geben durch die Bebauungspläne als Ortssatzungen den konkreten baulichen Rahmen vor.

Eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Stadtplanung finden Sie hier:

Die Stadt Menden ist für den Inhalt der Internetseite, auf die hier verwiesen wird, nicht verantwortlich.