Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden.
Bebauungspläne werden in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem durch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung gekennzeichnet ist. Darüber hinaus kann die Stadt Menden (Sauerland) in eigener Verantwortung weitere städtebauliche Satzungen erlassen, so z.B. Ergänzungssatzungen, Außenbereichssatzungen oder Gestaltungssatzungen.