Durch die gesetzlich geregelte Zusammensetzung ist allen Umlegungsbeteiligten gegenüber ein rechtsstaatlich geordnetes und neutrales Verwaltungsverfahren sowie eine sachgerechte Behandlung der einzelnen Umlegungsbeteiligten gewährleistet.
Der Umlegungsausschuss entscheidet nach seiner freien, aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. Er ist nicht an Weisungen der Verwaltung gebunden. Der Umlegungsausschuss berät und beschließt in nicht-öffentlichen Sitzungen.
Der Umlegungsausschuss bedient sich zur Vorbereitung und Durchführung seiner Entscheidungen einer Geschäftsstelle. Sie führt die Erörterungsgespräche mit den Beteiligten und den betroffenen Fachämtern durch und erteilt Genehmigungen nach § 51 BauGB. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Baudezernat der Stadt (Menden) zugeordnet und bei der Abteilung Planung und Bauordnung eingerichtet.