Straßenneubau

Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen.

Die Abt. Straßenbau und Verkehr erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Abt. Planung und Bauordnung zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen, in einem öffentlichen Anliegergespräch erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Bauausschuss der Stadt Menden (Sauerland).

Der endgültige Ausbau von Straßen in Neubaugebieten erfolgt in der Regel erst dann, wenn mindestens 70% der Grundstücke bebaut sind.

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