Arbeitsvorhaben im öffentlichen Verkehrsraum

Für Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum beeinflussen, ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

• Baustellen und Aufgrabungen durch zugelassene Bauunternehmen (z. B. für Telefon, Gas, Wasser und Strom sowie Anlegung einer Zufahrt (Bordsteinabsenkung))
• Aufstellen eines Containers oder Baustellengerüstes
• Aufstellen von Arbeitsgeräten (z. B. Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
• Abstellen von Baumaterial (z. B. Steine und Erde)

 

Formulare:

Arbeitsvorhaben im öffentlichen Verkehrsraum (Aufbruchgenehmigungen - Verkehrsanordnungen - Bordsteinabsenkungen) 

Notmaßnahmen - Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung

 

Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes für die Aufstellung von Containern und Gerüsten sowie für Materiallagerungen

 

 

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