Wer muss die Fahrbahnen räumen/streuen?

Die Stadt Menden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie rechtlich nur verpflichtet ist, die gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Dies sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Gefährliche Stellen sind beispielsweise scharfe Kurven, starke Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzungen bzw. Straßeneinmündungen. Beide Merkmale- Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit - müssen zusammen vorliegen, um eine Räum-und Streupflicht der Stadt zu begrün-den. Erst wenn der Winterdienst in den genannten Bereichen abgearbeitet ist, kein erneuter Schneefall oder Glätte eintritt und die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind, kann in Straßen mit untergeordneter Priorität Winterdienst durchgeführt werden. In Menden gilt dies für die sog. B-Touren. Eine zeitnahe Räumung und Streuung dieser Bereiche ist bei einsetzendem Schneefall und Glätte daher nicht immer möglich.

Wieso schiebt der Schneepflug gerade geräumte Einfahrten und Gehwege wieder zu?

Trotz der Bemühungen der Fahrer im Winterdienst ist es leider nicht immer möglich, diese unerfreulichen Schneewälle vor der Grundstückseinfahrt der Bürger zu vermeiden. Leider kann das Räumschild an den Fahrzeugen an einer Einfahrt nur in den seltensten Fällen verstellt werden, da das Schneeschild generell zum Fahrbahnrand gedreht sein muss. Die Schneeablagerung in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Auch das Anheben des Pfluges vor einer Grundstückeinfahrt ist nicht möglich.

Was heißt das für mich?

Die wieder zugeschobene Räumfläche ist leider erneut vom Schnee zu befreien. Diese Mehr-arbeit ist dem Bürger laut herrschender Rechtsprechung zuzumuten.

Die Stadt appelliert daher an die Bürger, bei Schnee und Glatteis die Straßenkreuzungen und Einmündungen freizuhalten, damit der städtische Winterdienst seine Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen ordnungsgemäß durchführen kann. Dabei ist die Stadt auf die Mithilfe und Rücksichtnahme der Bürger angewiesen. Bitte achten Sie beim Parken Ihrer Autos in engen Straßen darauf, dass die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können.