Für die Aufstellung eines Haltestellenprogramms der Stadt Menden sind mehrere Gründe anzuführen. Zunächst ist diesbezüglich ein rechtliches Erfordernis zu nennen, das sich aus dem 2013 geänderten § 8 des Personenbeförderungsgesetztes ergibt. Dieser regelt die vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV bis zum Jahr 2022. Hierdurch soll in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Personen der Zugang zum Öffentlichen Verkehr ermöglicht werden.
Eine Anpassung der kompletten Infrastruktur in Menden bis 2022 ist nur schwer vorstellbar. Jährlich müssten ca. 25 bis 30 Haltestellen mit teilweise mehreren Haltesteigen umgestaltet werden. Daher werden nach einer Prioritätenreihung die wichtigsten Haltestellen zuerst umgestaltet. Dabei ist auch berücksichtigt, dass in allen Ortsteilen barrierefreie Buseinstiege zur Verfügung stehen.
Weitere Gründe zur Aufstellung des Haltestellenprogramms sind die Notwendigkeit von Sanierungen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sowie anstehende Baumaßnahmen, in deren Zusammenhang der Umbau von Haltestellen besondere Synergie-Effekte mit sich bringt. Bzgl. des letztgenannten Punktes ist der Bau des Kreisverkehrsplatzes Fröndenberger Straße/ Bösperder Weg ein Beispiel. Die anliegende Haltestelle Bösperde Bahnhof wird direkt von den Umbaumaßnahmen berührt. Fördermittel können aber nur dann beantragt werden, wenn dieses Projekt in ein Gesamtprogramm integriert wird.
Nicht zuletzt dient die Förderung des ÖPNV auch der Daseinsvorsorge der Bevölkerung, einer sicheren und nachhaltigen Mobilität sowie den Zielen des Klimaschutz-Konzeptes.
Im Stadtgebiet Menden sind ca. 200 Haltestellen mit rd. 300 Haltesteigen eingerichtet. Der Ausbauzustand reicht dabei von der Straßenrandhaltestelle im Außenbereich, wo lediglich ein Haltestellenmast vorhanden ist, bis hin zu den kürzlich umgebauten Haltesteigen, wie beispielsweise in der Unnaer Straße und am Nordwall, die über Buskapsteine, taktile Elemente und einen Unterstand mit Sitzgelegenheit verfügen.