Seit dem in Kraft treten der Verpackungsverordnung im Jahr 1996 haben alle Mendener Haushalte eine Gelbe Tonne vor der Haustür stehen. Rund 50 bis 60 kg pro Mendener Bürger werden jährlich über die zig-Tausend aufgestellten Behälter mit den gelben Deckeln eingesammelt. Ernüchternd ist jedoch die Tatsache, dass rund die Hälfte der insgesamt 2.500 bis 3.500 Jahrestonnen als „Sortierrest“ anfallen und somit auch nicht verwertet werden können.
Hauptursache für dieses Problem sind die sogenannten „Fehlwürfe“, dass heißt Materialien, die nicht in die Gelbe Tonne gehören.
Zum einen wird in den Sortieranlagen für Leichtverpackungen echter „Restmüll“ aussortiert. Besonders unerfreulich sind die teilweise ekelerregenden Abfälle, wie „angegammelte“ Essensreste, benutzte Windeln oder auch stinkende Tierkadaver, die dann zwischen den „Wertstoffen“ gefunden werden. Da es offensichtlich und allseits bekannt sein dürfte, dass diese Abfälle keinesfalls in die Gelbe Tonne gehören, scheidet Unwissenheit in diesen „Härtefällen“ als Tatmotiv aus. Vielmehr die eigene Bequemlichkeit - in Richtung „nur weg damit“ ohne Rücksicht auf andere - scheint hier die antreibende Kraft zu sein.
Zum anderen treten eine Vielzahl von Fehlwürfen auf, die auch aufgrund von Unwissenheit erfolgt sein können. Hier handelt es sich insbesondere um Wertstoffe wie Glas und Papier, die nicht in die gelbe Tonne gehören.
Die Fehlwürfe von Glas und Papier sind vielfach auf eine Fehlinterpretation des Symbols „Grüner Punkt“ zurückzuführen. Der „Grüne Punkt“ sagt lediglich aus, dass der Hersteller für die Verwertung bezahlt hat, er sagt nichts über das richtige Sammelsystem aus. In Menden ist das Sammelsystem für Verpackungen aus Papier oder Pappe, wie z.B. ein Waschmittelkarton, das gleiche wie für Zeitungen und Kartonagen, nämlich die Altpapiercontainer. Glas gehört, nach den drei Farben (grün, braun, weiß) getrennt, nur in die Altglascontainer. Somit ist „Grüner Punkt“ ist nicht immer gleich Gelbe Tonne.
Als Faustregel in Menden gilt:
In die Gelbe Tonne gehören alle Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ außer die aus Papier/Pappe oder Glas.
Beispiele für Leichtverpackungen:
Aluminiumfolien und -schalen, Konservendosen, Schraubverschlüsse, Kronkorken, Kunsstoffflaschen, Jogurtbecher, „Plastikbeutel“, Einweggeschirr aus Kunststoff, Saft- und Milchverbundverpachungen, etc.