Heizen mit Holz

Kein Zweifel - spätestens im Oktober beginnt die Heizperiode. Mit geeignetem Holz, einer modernen Feuerstätte und einer sachgerechten Handhabung kann ein Holzofen nicht nur für behagliche Wärme sorgen, sondern auch Umwelt und Nachbarn nicht allzu sehr belasten.

Der nachwachsende Rohstoff Holz steht aus nachhaltig bewirtschafteten heimischen Wäldern als erneuerbarer Energieträger zur Verfügung und ist damit weitgehend CO2-neutral bzw. klimaschonend. Das bedeutet, dass bei der Verbrennung von Holz die Menge an Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird, die der Baum zuvor beim Wachsen aufgenommen hat. Die Nutzung von heimischem Holz schafft zudem Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe, Dienstleistung sowie der Land- und Forstwirtschaft und trägt damit zur Wertschöpfung in der Region bei.

In der Praxis enthält Holz jedoch immer geringe Mengen Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen. Dadurch entstehen bei der Verbrennung schädliche Stickstoff- und Schwefeloxide sowie Salzsäure. Zudem gelangt Staub in die Luft, zu über 90 Prozent als Feinstaub. Besonders in Ballungsräumen und bei niedrigen Schornsteinen fühlen sich Nachbarn oft belästigt. Werden einige grundlegende Dinge beachtet, kann die Holzfeuerung jedoch so betrieben werden, dass Klima und Gesundheit geschont werden:

  • eine emissionsarme und effiziente Feuerstätte,
  • ein geeigneter, trockener Brennstoff, der richtig gelagert ist,
  • der richtige Umgang mit der Anlage sowie
  • die regelmäßige Wartung und Überwachung der Anlage durch Fachleute.

Die aus Umweltsicht wichtigste rechtliche Vorschrift für die Errichtung und den Betrieb von so genannten Kleinfeuerungsanlagen ist die 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Hierzu zählen unter anderem die Holzfeuerungen in privaten Haushalten. Eine Neufassung dieser Verordnung trat am 22. März 2010 in Kraft. Die 1. BImSchV enthält Anforderungen an die Brennstoffe, die Sie in kleinen Anlagen verbrennen dürfen, Grenzwerte für den Schadstoffausstoß, Vorgaben für die Überwachung und eine Sanierungsregelung für bestehende Anlagen.

Welches Holz darf ich im Haushalt zum Heizen verwenden?

  • Naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz
  • Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder in Form von Holzpellets jeweils mit entsprechendem Qualitätsnachweis

Nicht zugelassen sind zum Beispiel:

  • Behandelte Hölzer / Altholz
  • Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist
  • gestrichenes, lackiertes oder bestrichenes Holz
  • Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz
  • Rindenbriketts
  • Kunststoffe aller Art
  • Jede Form von Abfällen!

Der heimische Ofen ist keine Müllverbrennungsanlage!
Der Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe führt wegen des sehr hohen Emissionsausstoßes zu negativen Folgen für die Umwelt und zu Nachbarschaftsbeschwerden. Die entstehenden Schadstoffe können zudem der Feuerstätte und dem Schornstein schaden und hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.
In den letzten Jahren boten Handel und Internetverkäufer vermehrt Papierbrikettpressen an, mit denen man sich angeblich selbst günstigen Brennstoff aus Altpapier herstellen kann. Die damit erzeugten Briketts dürfen aber in Haushalten ebenso wenig verbrannt werden wie so genannte Paraffinbrennscheite, die ebenfalls in einigen Baumärkten erhältlich sind.

Wassergehalt und Holzfeuchte

Beim Holz wird zwischen dem Wassergehalt und dem Feuchtegehalt unterschieden. Unter dem Wassergehalt versteht man die Masse des Wassers im Holz bezogen auf die Gesamtmasse des Holzes. Der Feuchtegehalt des Holzes bezeichnet die Masse des Wassers bezogen auf die Trockenmasse des Holzes.
Beim Einsatz von Scheitholz ist unbedingt darauf zu achten, dass der Feuchtegehalt den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 25 Prozent unterschreitet. 25 Prozent Feuchtegehalt entspricht einem Wassergehalt von circa 20 Prozent. Erntefrisches Holz muss auf jeden Fall vor dem Einsatz ein bis zwei Jahre - je nach Beschaffenheit des Lagerstandortes und dem Aufbereitungszustand (gesägt und gespalten) - getrocknet werden.

 

 

Schadstoffgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen

Mit der novellierten 1.BImSchV gelten für Heizöfen Grenzwerte, die bei einer Typprüfung einzuhalten sind. Messungen finden also statt, bevor ein Gerät auf den Markt kommt. Betroffen sind der Ausstoß an Kohlenmonoxid und Staub, daneben gibt es eine Mindestanforderung für den Wirkungsgrad. Beim Kauf eines Ofens erhält der Betreiber eine Bescheinigung des Herstellers darüber, dass die Grenzwerte der 1.BImSchV eingehalten sind. Diese Bescheinigung überprüfen Schornsteinfegerin / Schornsteinfeger.

Gerade alte Öfen verursachen einen oft sehr hohen Schadstoffausstoß. Deshalb ist es besonders wichtig, die Emissionen dieser Anlagen zu begrenzen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher nicht übermäßig zu belasten, gelten aber für alte Öfen sehr lange Übergangsfristen, die je nach Datum der Typprüfung zwischen 2015 und 2025 auslaufen. Auch danach sind die Grenzwerte, die für alte Geräte gelten, weniger streng als die für Neuanlagen. Wann genau die Übergangsfrist für ein bestimmtes Gerät ausläuft, stellen Schornsteinfegerin / Schornsteinfeger anhand des Typenschildes fest. Nach Ablauf der Übergangsfristen kann der Betreiber entweder nachträglich eine Bescheinigung des Herstellers über die Emissionen der Anlage bei der Typprüfung vorlegen (dies wird vor allem bei neueren Anlagen möglich sein), oder die Emissionen an der Anlage vor Ort messen lassen. Hält die Anlage die Grenzwerte nicht ein, ist sie mit einem Staubabscheider nachzurüsten oder auszutauschen.

Offene Kamine haben generell relativ hohe Emissionen und eignen sich wegen ihres geringen Wirkungsgrades nicht zum Heizen. Diese Anlagen dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Als Faustregel für den Begriff „gelegentliche Nutzung" können hier 8 Tage im Monat für jeweils höchstens 5 Stunden angesetzt werden.

 

Überprüfung

Der Bezirksschornsteinfegermeister führt alle paar Jahre eine Feuerstättenschau durch, um die Betriebssicherheit der Anlage zu prüfen. Dabei überprüft er auch den ordnungsgemäßen technischen Zustand des Ofens und das Brennstofflager. Zu dieser Prüfung gehört auch eine Messung der Holzfeuchte. Sollte das Holz nicht trocken genug sein, informiert er den Betreiber darüber und berät ihn zur Lagerung des Brennstoffs.

Beratung und Beschwerden

Wenn der Schornstein zu sehr qualmt, muss daran nicht schlechte Anlagentechnik oder ein falscher Brennstoff schuld sein. Vielen Betreibern fehlt einfach Wissen und Erfahrung, um mit einer Holzfeuerung richtig zu heizen. Aus diesem Grund sieht die 1.BImSchV vor, dass Schornsteinfegerin / Schornsteinfeger den Betreiber einmalig zum richtigen Umgang mit der Anlage sowie zu den Brennstoffen und ihrer Lagerung beraten. Die Beratung findet statt, wenn eine Anlage neu in Betrieb geht oder ein neuer Betreiber sie übernimmt. Auch bei bestehenden Anlagen ist eine einmalige Beratung vorgesehen.

Wer weitere Fragen zum Thema hat sollte sich die unten zum Download zur Verfügung stehenden Dokumente näher anschauen oder sich an den in seinem Kehrbezirk zuständigen Bezirksschonsteinfeger wenden; ist dieser noch nicht bekannt, so kann auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung durch Eingabe der Adresse nach diesem gesucht werden.