Kein Zweifel - spätestens im Oktober beginnt die Heizperiode. Mit geeignetem Holz, einer modernen Feuerstätte und einer sachgerechten Handhabung kann ein Holzofen nicht nur für behagliche Wärme sorgen, sondern auch Umwelt und Nachbarn nicht allzu sehr belasten.
Der nachwachsende Rohstoff Holz steht aus nachhaltig bewirtschafteten heimischen Wäldern als erneuerbarer Energieträger zur Verfügung und ist damit weitgehend CO2-neutral bzw. klimaschonend. Das bedeutet, dass bei der Verbrennung von Holz die Menge an Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird, die der Baum zuvor beim Wachsen aufgenommen hat. Die Nutzung von heimischem Holz schafft zudem Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe, Dienstleistung sowie der Land- und Forstwirtschaft und trägt damit zur Wertschöpfung in der Region bei.
In der Praxis enthält Holz jedoch immer geringe Mengen Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen. Dadurch entstehen bei der Verbrennung schädliche Stickstoff- und Schwefeloxide sowie Salzsäure. Zudem gelangt Staub in die Luft, zu über 90 Prozent als Feinstaub. Besonders in Ballungsräumen und bei niedrigen Schornsteinen fühlen sich Nachbarn oft belästigt. Werden einige grundlegende Dinge beachtet, kann die Holzfeuerung jedoch so betrieben werden, dass Klima und Gesundheit geschont werden:
- eine emissionsarme und effiziente Feuerstätte,
- ein geeigneter, trockener Brennstoff, der richtig gelagert ist,
- der richtige Umgang mit der Anlage sowie
- die regelmäßige Wartung und Überwachung der Anlage durch Fachleute.
Die aus Umweltsicht wichtigste rechtliche Vorschrift für die Errichtung und den Betrieb von so genannten Kleinfeuerungsanlagen ist die 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Hierzu zählen unter anderem die Holzfeuerungen in privaten Haushalten. Eine Neufassung dieser Verordnung trat am 22. März 2010 in Kraft. Die 1. BImSchV enthält Anforderungen an die Brennstoffe, die Sie in kleinen Anlagen verbrennen dürfen, Grenzwerte für den Schadstoffausstoß, Vorgaben für die Überwachung und eine Sanierungsregelung für bestehende Anlagen.
Welches Holz darf ich im Haushalt zum Heizen verwenden?
- Naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder in Form von Holzpellets jeweils mit entsprechendem Qualitätsnachweis
Nicht zugelassen sind zum Beispiel:
- Behandelte Hölzer / Altholz
- Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist
- gestrichenes, lackiertes oder bestrichenes Holz
- Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz
- Rindenbriketts
- Kunststoffe aller Art
- Jede Form von Abfällen!
Der heimische Ofen ist keine Müllverbrennungsanlage!
Der Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe führt wegen des sehr hohen Emissionsausstoßes zu negativen Folgen für die Umwelt und zu Nachbarschaftsbeschwerden. Die entstehenden Schadstoffe können zudem der Feuerstätte und dem Schornstein schaden und hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.
In den letzten Jahren boten Handel und Internetverkäufer vermehrt Papierbrikettpressen an, mit denen man sich angeblich selbst günstigen Brennstoff aus Altpapier herstellen kann. Die damit erzeugten Briketts dürfen aber in Haushalten ebenso wenig verbrannt werden wie so genannte Paraffinbrennscheite, die ebenfalls in einigen Baumärkten erhältlich sind.