Lästlinge & Schädlinge

Invasive Pflanzenarten (Neophyten) wie der kaukasische Riesenbärenklau -auch Herkulesstaude genannt - stellen ein zunehmendes Problem dar. Die zunehmende Besiedelung durch gebietsfremde Arten hat häufig schwerwiegende negative Einflüsse auf eine Vielzahl von Ökosystemen, da sie mit einem Rückgang der lokalen Artenvielfalt einhergeht. Neben den zusätzlichen wirtschaftlichen Schäden, können sie bisweilen sogar ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen.

Riesenbärenklau ist ein deutscher Sammelbegriff für eine Gruppe nah verwandter, nach Europa eingeführter Hochstauden der Gattung Heracleum.

Um zu vermeiden, dass einheimische Arten bekämpft werden, die dem Riesenbärenklau ähnlich sehen, ist es wichtig, sie unterscheiden zu können. Besonders Arten aus der gemeinsamen Familie der Doldengewächse werden gelegentlich mit dem Riesenbärenklau verwechselt.

Die Herkulesstaude ist ihrer Größe wegen eine kaum zu verwechselnde Pflanze. Sie erreicht gewöhnlich eine Größe von 2,5 - 4,0 m. Ihre weißen Blüten stehen in Dolden, die bis zu 50 cm Durchmesser erreichen. Der bis etwa 10 cm dicke Stängel ist rotfleckig und die Laubblätter sind tief eingeschnitten mit Spitzen. Die Pflanze blüht von Juni - September.

Ähnlich im Aussehen ist der heimische Wiesen-Bärenklau, er wird aber nur ca. 130 cm hoch, hat einen fleckenlosen Stängel und die Blätter sind nicht so spitz gezackt.

Die Geschichte der Herkulesstaude

Der ursprünglich aus dem Kaukasus stammende Doldenblütler wurde Ende des 19. Jahrhunderts nach Europa gebracht. In Deutschland wurde das Herkuleskraut zunächst in Botanischen Gärten angepflanzt und so das erste Mal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Einigen Privatgärtnern gefiel die Pflanze, weil sie durch ihre Größe und durch ihre vollen weißen Blüten beeindruckt. So verließ die Pflanze die Botanischen Gärten und nun nahm sie die Privatgärten in Besitz. Auch Imker entdeckten das Herkuleskraut für ihre Zwecke. Das Gewächs taugte als gute Bienenweide. Bienen holten sich aus den Pflanzen ihren Nektar. Inzwischen ist sie auch in Menden an Fließgewässern, Straßenböschungen, Waldrändern oder in Parkanlagen zu finden.

Die brennende Gefahr

Die gesamte Pflanze und vor allem der Saft enthalten Furocumarine. Dieser Giftstoff wirkt bei gleichzeitiger Sonnenbestrahlung entzündlich auf die Haut. Gefahr besteht insbesondere für Kinder, die mit den Pflanzen spielen, sie abschlagen oder abbrechen oder die hohlen, bis zu zehn Zentimeter starken Stängel als Blas- oder Fernrohre zurechtschneiden und auf diese Weise Hautkontakt mit dem Pflanzensaft bekommen. Die Entzündungen jucken stark, bilden auch Blasen und entsprechen Verbrennungen dritten Grades. Sie heilen oft erst nach Wochen ab und können Narben hinterlassen.

Ökologische Verdrängung

Da die Staude in unseren Breiten nicht heimisch ist und außerdem sehr "dominant auftritt", ist Sie für andere, auch geschützte Arten, eine starke Konkurrenz und kann diese verdrängen. Dies geschieht zum einen durch die große Blattmasse und natürlich auch durch ihre rasante Verbreitung über die gewaltige Samenproduktion. Der Samen verliert die Keimfähigkeit erst nach sieben Jahren.

Durch den schwimmenden Transport in den Fließgewässern rückt die Herkulesstaude auch in Menden vor allem entlang von Uferstreifen immer weiter vor. Aufgrund der Verdrängung der typischen Ufervegetation verstärkt sich die Erosion, da die rübenförmige Wurzel der Staude keine für die Ufersicherung erforderlichen Seitenwurzeln hat. Aufgrund des Vordringens in Äcker, Wiesen und Weiden verursacht die Herkulesstaude auch in der Landwirtschaft Ertragsverluste.

Was tun?

Trotz des imposanten Äußeren ist Hobbygärtnern zu empfehlen, die Pflanze aus ihrem Garten zu verbannen. Vorhandene Stauden sollten zur richtigen Zeit entfernt werden, denn vor bzw. nach dem Öffnen der Blüte werden die Pflanzen am meisten geschwächt und können sich auch nicht mehr verbreiten.

Chemische Keule

Das Spritzen von Pflanzenvernichtungsmitteln (Herbiziden) ist außerhalb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen generell verboten. Vor jeder Anwendung muss eine Ausnahmegenehmigung beim Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer eingeholt werden.

Mähen

Wirksam ist Mähen nur, wenn es im Abstand von ein bis zwei Wochen über eine Vegetationsperiode hinweg geschieht, also sechs bis acht mal. Auf unebenen oder gehölzbestandenen Standorten, die die Mehrzahl bilden, gestaltet sich dies unter Umständen als schwierig.

Abschlagen und Abstechen

Das Herumschlagen mit einer Machete oder ähnlichem befriedigt zwar schlichte Kämpferherzen, muss aber ebenso wie das Mähen mehrmals pro Jahr wiederholt werden. Wie beim Mähen bilden die Pflanzen Nachblüten oder treiben im Folgejahr wieder aus. Das Durchstechen des Stängels ist ebenso nicht dauerhaft wirksam, da die Wurzelrübe neu austreibt.

Abschneiden des Samenstandes

Erst wenn die Mitteldolde schwere, grüne Samen ausgebildet hat (ab Juli), können mit einem Arbeitsgang sowohl die Mutterpflanze als auch ihre Samen unschädlich gemacht werden. Dazu wird der gesamte Blüten- bzw. Samenstand - die Nebendolden befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch in voller Blüte - so hoch wie möglich abgeschnitten. Eine Nachkontrolle auf Notblüten ist dennoch ratsam.

Falls die Samen zu diesem Zeitpunkt schon so weit entwickelt sind, dass sie auch getrennt von der Pflanze zur Keimfähigkeit weiterreifen können; müssen sie so beseitigt werden, dass daraus keine neuen Pflanzen keimen. Bei kleinen Mengen kommt der Abtransport in Plastiksäcken in Frage. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können die Samen der Hitzekompostierung übergeben, verbrannt oder im Sack faulen gelassen werden. Auf keinen Fall auf dem Kompost im Garten entsorgen, da die Samen nachreifen.

Ausgraben

Die nachhaltigste Bekämpfungsmaßnahme ist das Ausgraben. Dabei müssen mind. die oberen 15 cm der Wurzelrübe entfernt werden, weil sich in diesem Teil die Regenerationsanlagen der Pflanze befinden.

Tiefere Wurzelteile treiben nicht wieder aus, sondern verrotten im Boden. Die Pflanzen werden nach Abschütteln der an den Wurzeln haftenden Erde so zum Vertrocknen ausgelegt, dass die Wurzeln den Boden nicht berühren.

Gut gerüstet in den Kampf

Damit der Kampf gegen die Pflanze nicht selbst zur Gefahr wird, sollte bei allen Arbeiten Schutzkleidung getragen werden: lange Hosen, dicker Pullover und Handschuhe. Sonnencreme kann zusätzlich schützen.

Nach Möglichkeit sollten die Pflanzen in der Dämmerung oder bei starker Bewölkung entfernt werden, damit es nicht zur gefährlichen Kombination mit Sonnenlicht kommt. Sollte die Haut dennoch gereizt werden: einseifen und gründlich mit Wasser abwaschen. Die geröteten Stellen in den nächsten Tagen mit Sonnencreme schützen und direkte Sonne vermeiden.

Bei starken Hautreaktionen sollte man zum Arzt gehen.

Weitere Informationen:


Mit dem Tier "Ratte" werden sofort negative Begriffe wie z.B. Abwasserkanalisation, Kloake, schmuddeliger Hinterhof, Krankheitserreger, Abfallhaufen, Unrat etc. assoziiert. Dies kommt nicht von ungefähr. Als "Kulturfolger" sind die Ratten eng mit dem menschlichen Lebensraum verbunden. Die Ratten suchen neben unseren Lebensmitteln auch unsere Abfälle als Nahrungsmittel. Überall dort, wo wir unsere Lebensmittel nicht richtig lagern bzw. unsere Abfälle nicht richtig entsorgen, finden diese Schadnager einen reich gedeckten und abwechslungsreichen Tisch vor.

Von weltweit 56 Arten der Gattung Rattus leben in Deutschland nur zwei Arten. Dafür aber in unmittelbarer Nähe zum Menschen. Diese werden daher auch als Kommensale ("Mitesser") bezeichnet. Es sind die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die Hausratte (Rattus rattus).

Wanderratte (Rattusnorvegicus)

Kopf-Rumpflänge: 21 – 28 cm

Schwanzlänge:       17 – 25 cm (160 – 190 Ringe)

Gewicht:                250 – 550 g

Hausratte (Rattus rattus)

Kopf-Rumpflänge: 16 - 24 cm

Schwanzlänge:     18 - 25 cm (200 - 260 Ringe)

Gewicht:              200 - 400 g

Weitere Erkennungsmerkmale:

Die Hausratte hebt den Schwanz beim Laufen über den Boden und hinterlässt somit keine Schleifspuren.

Die Hausratte hat im Vergleich zu ihrem Körper einen deutlich längeren Schwanz als die Wanderratte.

Durch die dunkle Färbung und ihrem Vorkommen auf Schiffen wird die Hausratte auch als Schwarze Ratte bzw. Schiffsratte bezeichnet. Der Begriff Schiffsratte verweist auch auf den Hauptverbreitungsweg dieses Schadnagers. Mit Schiffen (als dem Transportmittel in der Antike) breiteten sich die Ratten von Indien / Ostasien, über Persien bis nach Ägypten und in das östliche Mittelmeer aus. Durch die erfolgreichen Handelsbeziehungen der Römer konnten die Ratten schließlich auch in Afrika und Europa heimisch werden.

Lebensweise

Ratten verfügen über eine hohe Intelligenz und eine soziale Lebensgemeinschaft. Bis zu 60 Individuen bilden ein Rudel bzw. eine Familie. Fällt ein Tier aus dieser Gemeinschaft aus, so übernehmen andere Tiere dessen Aufgaben. So werden Nachkommen auch durch Verwandte mitversorgt. Ratten können kausale Zusammenhänge herstellen. Stirbt eine Ratte z.B. durch vergiftetes Futter, so können Ratten die Beziehung Futter = Gefahr / Tod herstellen und meiden zukünftig diese Nährstoffquelle (z.B. Ködergifte).

Ratten sind auch in der Lage sich den unterschiedlichsten Lebensräumen anpassen. Dabei bevorzugen Hausratten als ursprüngliche Baumbewohner mit sehr guten Kletterfähigkeiten trockene und hochgelegene Räume. Sie leben in Europa daher meist in den oberen Stockwerken von Gebäuden und auf Dachböden. Sie sind dämmerungs- und nachtaktiv und flüchten bei Gefahr instinktiv nach oben.

Bei idealen Bedingungen können aus einem Rattenpaar pro Jahr ca. 1000 Individuen entstehen (Mehrere Würfe pro Jahr, wobei schon die Nachkommen selbst nach kurzer Zeit geschlechtsreif werden!). In bebauten Gebieten, besonders in Großstädten und Ballungsräumen, muss man von einem Zahlenverhältnis Mensch zu Ratte von mindestens 1:1 ausgehen. Eine Quelle nennt für Berlin, das auf jeden Einwohner bis zu 4 Ratten kommen. Aufgrund des warmen Winters 2006/2007 und den guten Nahrungsverhältnissen kann dieses Verhältnis auf 1:16 ansteigen.

Im Gegensatz zur Hausratte benötigt die Wanderratte feuchte Räumlichkeiten und ist daher auch eher in der Kanalisation anzutreffen. Durch diese Anpassung stehen der Wanderratte mehr Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies hatte zur Folge, dass die Wanderratte die Hausratte nahezu vollkommen verdrängt hat.

In der Regel werden Ratten nicht bemerkt, erst bei stark erhöhten Vorkommen (Hohe Individuenzahl = Futtermangel und Platzmangel = Stress) werden sie auffällig.

Schadwirkung

Ratten sind Vorrats- und Materialschädlinge sowie Überträger von Krankheiten, die Mensch und Tier gefährlich werden können.

Fraßschäden:

Ratten ernähren sich überwiegend (ca. 90 %) von vegetarischen Nahrungsmitteln (Körner, Getreide, Nüsse aber auch Wurzeln und Knollen). Die restlichen 10% werden durch tierische Nahrungsmittel (Würmer, Insekten aber auch Klein-Vögel) gedeckt. Große Populationen an Ratten haben auch einen erheblichen Nahrungsbedarf. Der in der Landwirtschaft durch sie verursachte Schaden ist enorm. Zusätzlich entstehen durch die Ratten auch Schäden an Gebäuden (Scheunen, Ställe, Gebälk, etc.) sowie Ver- und Entsorgungsleitungen.

Der zweite Bereich betrachtet die Schadwirkung der Ratten als Krankheitsüberträger. An der Schnittstelle zu diesem Bereich liegt die Schadwirkung durch Verkotung und Urin bei gelagerten Gütern.

Krankheitsüberträger:

Mit den Ratten vergesellschaftet ist der Rattenfloh (Xenopsylla cheopis). Dieser kann das Bakterium Yersinia pestis in sich tragen, das durch den Flohbiss auch auf den Menschen übertragen werden kann (Pest).

Ratten können aber auch selbst Träger von Krankheitserregern sein (Erregerwirt). So können Ratten verschiedene Borelien-Bakterien in sich tragen, die wiederum durch Zeckenbisse auf den Menschen übertragen werden können (Boriolose). Sie sind ebenfalls eindeutig als Überträger von Typhus, Cholera, Ruhr, Tuberkulose, Trichinose, Leptospirose (Weil-Krankheit), Maul- und Klauenseuche und von Fadenwürmern festgestellt.

Bei der Weil-Krankheit ist noch nicht einmal der Biss von Floh oder Zecke notwendig, um die Krankheit zu übertragen. Der Infektionsweg erfolgt über Aufnahme von kontaminierten Medien, wie verunreinigtes Abwasser oder Erdreich, über die aufgeweichte oder nicht intakte Haut oder über die Schleimhaut. Möglich ist auch eine aerogene Aufnahme, d.h., eine Aufnahme über die Atemwege. Die Leptospirose tritt in Europa vor allem bei Personen auf, die mit Medien in Kontakt kommen, welche durch den Urin von Ratten kontaminiert sind Gefährdete Berufsgruppen sind u. a. Beschäftigte im Bereich der Abwassertechnik, Bodensanierung und im Forst sowie Personen, die mit der Bekämpfung von Nagetieren beschäftigt sind.

Durch die Summe der Schadwirkungen und Gefahrenpotentialen ergibt sich für den Gesetzgeber unweigerlich der Auftrag, die Rattenpopulationen zu bekämpfen bzw. die Bekämpfung durch Privatpersonen (Grundstückseigentümer, etc.) zu veranlassen. Die Rattenbekämpfung hat das Ziel, das Vorkommen von frei lebenden Ratten im Umfeld menschlicher Siedlungen zu verhindern, oder zumindest klein zu halten, um Seuchengefahr, Vernichtung von Lebensmitteln, sowie Schäden und Verschmutzungen durch die Tiere gering zu halten.

Ebenso sind Betreiber von abwassertechnischen Anlagen nach den deutschen Unfallverhütungsvorschriften zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Dies betrifft vor allem die Kommunen und Abwasserzweckverbände.

Rechtliche Lage

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000)
(Auszug)

§ 1 Zweck des Gesetzes

  • (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

12. Gesundheitsschädling
ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können,

§ 18 Behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen, Bekämpfung von Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren, Kosten

  • (1) Zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten dürfen bei behördlich angeordneten Entseuchungen (Desinfektion), Entwesungen (Bekämpfung von Nichtwirbeltieren) und Maßnahmen zur Bekämpfung von Wirbeltieren, durch die Krankheitserreger verbreitet werden können, nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn die Mittel und Verfahren hinreichend wirksam sind und keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben.

Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Menden (Sauerland) vom 25.03.2004
(Auszug)

§14 Schadnagerbekämpfung

  • (1) Grundstücke sind von Schadnagern, insbesondere Ratten, freizuhalten. Sofern großflächige Bekämpfungen notwendig werden, kann durch die Ordnungsbehörde die Verpflichtung ausgesprochen werden, gleichzeitig auf mehreren Grundstücken Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten des Grundstückseigentümers durchzuführen oder diese zu dulden.
  • (2) Zur Bekämpfung verwendete Mittel müssen staatlich zugelassen sein. Orte, an denen Bekämpfungsmittel ausgelegt, ausgestreut und aufgestellt werden, sind während der gesamten Bekämpfungsdauer durch deutlich sichtbare Hinweisschilder kenntlich zu machen.
  • (3) Wer eine Bekämpfung durchführt oder durchführen lässt, hat sicherzustellen, dass Menschen, insbesondere Kinder, aber auch andere als die zu bekämpfenden Tiere, durch die Bekämpfungsmaßnahmen nicht gefährdet werden.
  • (4) Im Verlauf und nach einer Bekämpfungsaktion sind tote Tiere unter Beachtung der Vorschriften über die Tierkörperbeseitigung unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
  • (5) Nach der Bekämpfungsaktion sind die Bekämpfungsmittel unverzüglich zu entfernen.
  • (6) Schadnagerbekämpfungsaktionen sind der örtlichen Ordnungsbehörde vor Beginn schriftlich anzuzeigen.

Daraus ergibt sich:

In Menden (Sauerland) ist das Ordnungsamt Ansprechpartner für eine Meldung von Rattenbefall und bei Fragen zur Bekämpfung.

Um einem Rattenbefall vorzubeugen gelten folgende Tipps:

  • Lebensmittel nicht achtlos in die Umgebung werfen, sondern bereitgestellte Abfallbehälter benutzen.
  • Abfallbehälter geschlossen halten.
  • Standort der Abfallbehälter (z.B. Müllboxen) sauber halten.
  • Geschlossene Kompostbehälter verwenden.
  • Essenreste nicht über die Toilette entfernen.
  • Wild-Vogelfütterung nur bei Extremwetterlage (geschlossene Schneedecke, Frost) durchführen. Heruntergefallenes Futter entfernen.
  • Futterstellen für Haustiere und sonstige Kleintiere (Kaninchen, Kanarienvögel, etc.) sauber halten. Nur so viel Futter reichen, wie kurzfristig gefressen wird. Heruntergefallenes Futter entfernen.
  • In Scheunen, Schuppen und Gartenhäusern Ordnung halten damit den Ratten kein weiterer Unterschlupf geboten wird.

Neben der zuvor Beschriebenen Vorbeugung gibt es zur Rattenbekämpfung noch Maßnahmen zur Vertreibung, zum Einfangen und zum Töten (Totfallen, Gift, Gas). Hierbei sei nochmals daraufhin gewiesen, dass die Ratten sehr intelligent sind und vom Schicksal ihrer Artgenossen (ihrer Familienmitglieder) lernen. Lebend- aber auch Totfallen werden daher nach kurzer Zeit gemieden. Im ungünstigsten Fall nutzen die Ratten die ausgelegten Köder von diesen Fallen als regelmäßige Nahrungsquelle. Die Begasung von Ratten eignet sich insbesondere bei großen, geschlossenen Räumlichkeiten z.B. Lagerhallen und Getreidesilos. Das optimale Bekämpfungsmittel stellen daher Ködergifte dar, bei denen zwischen Giftaufnahme und Tod eine genügend lange Zeitspanne liegt. Durch die Wirkweise dieser Gifte (innere Verblutung) zieht sich die Ratte zurück und verendet.


"Chemische Keule" gefährdet unsere Gewässer

Bei nicht sachgerechter "Unkraut"-Bekämpfung drohen Bußgelder

Pflanzenschutzmittel - Unkrautbekämpfungsmittel - Pestizid - Herbizid ... Diese Liste lässt sich bestimmt noch verlängern. Die Vielzahl an Begriffen vereinigt letztendlich das Bestreben gewisse Pflanzen (Unkraut) zu beseitigen.

Erst einmal vorweg. Das „Un" ist ein Unwort. Es gibt in der Buchhaltung keine Unkosten, bei der Arbeit keine Untätigkeit und in der Natur keine Unkräuter.

Im Übrigen: „Unkraut" ist eine Pflanze der spontanen Begleitvegetation in Kulturpflanzenbeständen, Grünland oder Gartenanlagen, die dort nicht gezielt angebaut wird und aus dem Samenpotential des Bodens oder über Zuflug zur Entwicklung kommt. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das Hauptkriterium, um eine Pflanze als Unkraut zu bezeichnen, dass sie unerwünscht ist. „Unkräuter" können daher als Nutzpflanze oder auch Heilkraut durchaus positive Eigenschaften besitzen; nur an der Stelle wo diese blühen und gedeihen sind sie möglicherweise nicht erwünscht. Der subjektiv geprägte Begriff sollte daher besser durch Wildkräuter oder Beikräuter ersetzt werden.

Nun gibt es verschiedene Wege, die unerwünschten Pflanzen zu entfernen. Den leichten Weg, den schweren Weg und den richtigen Weg. Als leichten Weg möchten wir an dieser Stelle den Griff zur "chemischen Keule" bezeichnen. Der Bürger geht in den nächstgelegenen Baumarkt mit Gartenabteilung und kauft sich das Produkt seines Vertrauens. Und dann wird frei nach dem Motto "Viel hilft Viel" besprüht und begossen, was die Kanne hergibt.

Doch so wird aus dem "UnkrautEx" (Anm. Das "gute" Alte auf Basis von Natriumchlorat) schnell ein Umweltex. Insbesondere dann, wenn die Chemikalien in die Kanalisation oder gar direkt in Oberflächengewässer gelangen. Der Eintrag von Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation bedeutet erheblich mehr Aufwand bei der Reinigung in Kläranlagen (Beeinträchtigung der biologischen Klärstufe). Gelangen diese Mittel in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser, so ist die Trinkwassergewinnung gefährdet. Daher bedarf die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (Garageneinfahrten, Bürgersteigen, Verbundsteinpflaster, Plattenwegen, Dächern) rund um das Haus grundsätzlich einer Genehmigung. Oder anders formuliert:

Auf versiegelten Flächen ist der Einsatz von Herbiziden und aller Mittel, die Unkraut abtöten, (also auch sogenannter Hausmittel oder mit der Bezeichnung "biologisch abbaubar") ohne ausdrückliche Genehmigung verboten.

Umweltschäden sind insbesondere dann zu befürchten, wenn die Chemikalien in die Kanalisation oder gar direkt in Oberflächengewässer gelangen. Der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation bedeutet erheblich mehr Aufwand bei der Reinigung in Kläranlagen (Beeinträchtigung der biologischen Klärstufe). Gelangen diese Mittel in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser, so ist die vorhandene Biozönose (Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren) und u. U. die Trinkwassergewinnung gefährdet.

Was viele nicht wissen: der Einsatz aller Mittel, die unerwünschte Pflanzen abtöten - also auch sogenannte „Hausmittel" - ist auf befestigten Flächen verboten. So werden leider immer wieder Straßenränder und ganze Terrassen dick mit Streusalz - vermutlich aus Restbeständen der letzten Wintersaison - „behandelt". Die Fälle werden dem Pflanzenschutzdienst NRW gemeldet; gegen die Anwender werden u. U. Bußgelder verhängt.

In gärtnerisch genutzten Anlagen wie Beete, Rasen oder Baumscheiben dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, wenn sie für die jeweilige Krankheit oder den Schädling in der entsprechenden Kultur zugelassen sind.

Neben der geschilderten "chemischen Keule" gibt es aber auch mechanische und thermische Verfahren, ungewünschte Pflanzen zu entfernen. Dies ist zwar der aufwendigere (und mühsame) Weg aber der richtige Weg. Oder aber vielleicht mal in Erwägung ziehen, dass aus der einen oder anderen Ritze im Boden auch mal etwas Grünes wachsen darf...

Weitere Informationen und Auskünfte zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie zu rechtlichen Grundlagen im Pflanzenschutz können beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer eingeholt werden. Ein Merkblatt zum Einsatz von Totalherbiziden im privaten Bereich finden Sie dort auch.

Meldungen von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflanzenschutzgesetz können über ein entsprechendes Formular - auch online - ausgefüllt und dem Pflanzenschutzdienst auf dem Postweg zugesandt werden.

Es gibt aber auch mechanische und thermische Verfahren, ungewünschte Pflanzen zu entfernen. Dies ist zwar der aufwendigere (und mühsame) Weg aber der richtige Weg. Eine Übersicht über diese Verfahren ist auch auf den Broschüren des Arbeitskreis Wasser- und Pflanzenschutz dargestellt.

Ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln nicht zu vermeiden, so ist unbedingt den Gebrauchsanweisungen (Dosierung, Handhabung, Entsorgung, etc.) folge zu leisten. Die Abspülung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation und Gewässer muss verhindert werden (auch bei späteren Regenereignissen!).

Also:

  • Alternativen suchen (mechanische, thermische Verfahren)
  • Einsatz genehmigen lassen
  • Gebrauchsanleitung beachten
  • richtig dosieren
  • Abschwemmung verhindern
  • Entsorgung sicherstellen

Hierzu auch das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)