Fragen zur Grundsteuerreform

Hohes Anfrageaufkommen in der Steuerabteilung

Aktuell kommt es in der Steuerabteilung zu einem sehr hohen Arbeitsaufkommen, wir bitten um Geduld und Verständnis. Die eingehenden Anfragen werden schnellstmöglich abgearbeitet. 

Sollten Sie einen Bescheid für ein Grundstück erhalten haben, welches sich nicht mehr in Ihrem Eigentum befindet, ist kein Widerspruch erforderlich. Auf der Homepage finden Sie ein Formular, mit welchem Sie den Eigentumswechsel mitteilen können. Die Steuerverwaltung ist auf die Mitteilungen seitens des Finanzamtes angewiesen, welche sich durch die Grundsteuerreform stark verzögern. Bitte treten Sie einfach mit der Steuerverwaltung in Kontakt, wir helfen gerne weiter.

Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie hier.