Beispiel 2: Einfamilienhaus in Schwitten
Einfamilienhaus A in Schwitten (Baujahr 1994) hatte bislang einen Messbetrag von 122,68 Euro, ab 2025 liegt dieser bei 111,45 Euro (minus 9,15 Prozent). Bisher haben die Eigentümer eine Grundsteuer in Höhe von 729,95 Euro bezahlt. Mit dem differenzierten, aufkommensneutralen Hebesatz von 713 Prozent liegt dieser Wert bei 794,64 Euro.
Bisher:
122,68 € (Messbetrag) x 595 % (Hebesatz) = 729,95 €
(122,68 x 5,95 = 729,95)
Ab 2025:
111,45 € (Messbetrag) x 713 % (Hebesatz) = 794,64 €
(111,45 x 7,13 = 794,64)
Einfamilienhaus B in Schwitten (Randlage, Baujahr 2019) hatte bislang einen Messbetrag von 119,56 Euro, ab 2025 liegt dieser bei 98,15 Euro (minus 17,91 Prozent). Bisher haben die Eigentümer eine Grundsteuer in Höhe von 711,38 Euro bezahlt. Mit dem differenzierten, aufkommensneutralen Hebesatz von 713 Prozent liegt dieser Wert bei 699,81 Euro.
Bisher:
119,56 € (Messbetrag) x 595 % (Hebesatz) = 711,38 €
(144,97 x 5,95 = 862,57)
Ab 2025:
98,15 € (Messbetrag) x 713 % (Hebesatz) = 699,81 €
(98,15 x 7,13 = 699,81)
Einfamilienhaus C in Schwitten (Baujahr 2021) hatte bislang einen Messbetrag von 168,77 Euro, ab 2025 liegt dieser bei 130,60 Euro (minus 22,62 Prozent). Bisher haben die Eigentümer eine Grundsteuer in Höhe von 1.004,18 Euro bezahlt. Mit dem differenzierten, aufkommensneutralen Hebesatz von 713 Prozent liegt dieser Wert bei 931,18 Euro.
Bisher:
168,77 € (Messbetrag) x 595 % (Hebesatz) = 1.004,18 €
(168,77 x 5,95 = 1.004,18)
Ab 2025:
130,60 € (Messbetrag) x 713 % (Hebesatz) = 931,18 €
(130,60 x 7,13 = 931,18)
Dieses Beispiel zeigt, dass der Eigentümer von Einfamilienhaus A mit dem differenzierten Hebesatz rund 64,69 Euro Grundsteuer mehr zahlt als in diesem Jahr, während die anderen Eigentümer weniger zahlen müssten (Eigentümer B 11,57 Euro weniger, Eigentümer C 73,00 Euro weniger).