Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen und Schutz ruhiger Gebiete

Mendener Bürgerinnen und Bürger können an der aktuellen Lärmaktionsplanung mitwirken

Die im Rahmen der 3. Stufe vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für die Gemeinden durchgeführte Lärmkartierung hat für das Mendener Stadtgebiet im Vergleich zu den Ergebnissen im Rahmen der Stufe 2 kleinere Änderungen bei verschiedenen Straßenabschnitten ergeben. Die Aktualisierung der Lärmaktionsplanung gemäß § 47 d BImSchG, die eine Aufgabe der Städte und Gemeinden ist, bezieht sich ausschließlich auf die Bundes- und Landesstraßen. Die mögliche Umsetzung steht dabei jeweils unter dem Vorbehalt des Einvernehmens von Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörde sowie der zuständigen politischen Gremien.

Die Liste der Einzelmaßnahmen der 2. Stufe des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2017 ist für die nun anstehende 3. Stufe überarbeitet und ergänzt worden. Sie enthält - neben kürzlich durchgeführten Projekten - realisierbare kurz-, mittel- oder langfristig umzusetzende Maßnahmen. Dabei handelt es sich vor allem um den möglichen Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge. In einzelnen Bereichen sorgen Kreisverkehrsplätze für einen stetigen Verkehrsablauf. In weiteren Straßen wird durch Markierung von Radverkehrs-Schutzstreifen die Distanz zwischen fließendem Verkehr und Häuserfassaden vergrößert.
Neben der Lärmminderung für belastete Bereiche nennt die Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung ruhiger Gebiete. Diese sollen im Sinne der Lärmvorsorge vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden. Die Verwaltung hat daher das Stadtgebiet mit Blick auf das Vorhandensein potentieller ruhiger Gebiete überprüft. Als Kriterien wurden dabei Abstände zu Lärmquellen wie Bundes- und Fernstraßen sowie Gewerbegebieten betrachtet, aber auch die Lage und Nutzung der Flächen als Grünflächen, Waldflächen usw. Auf jeden Fall sollten die Gebiete öffentlich zugänglich und möglichst für viele Naherholungssuchende fußläufig erreichbar sein.

Im Ergebnis hat die Verwaltung 5 schützenswerte Gebiete vorgeschlagen: Waldemei, Rothenberg, Halinger Heide, Sundern und Berkenhofskamp. Die Beschreibung und Darstellung der Flächen kann dem aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans entnommen werden.

Am 21.03.2019 hat der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen beschlossen den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 mit den Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmproblematik an Bundes- und Landstraßen und der Ausweisung von ruhigen Gebieten im Stadtgebiet bekannt zu geben und auf den Internetseiten der Stadt Menden zu veröffentlichen. Den Mendener Bürgerinnen und Bürgern soll somit die Gelegenheit gegeben werden bis zum 18. April 2019 Anregungen und Bedenken vorzutragen.

Im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen soll schließlich die Endfassung des Lärmaktionsplans beschlossen werden und diese dann an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz weitergeleitet werden.

Informationen zur Lärmaktionsplanung finden sich hier, ebenso wie der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans; dieser kann auch im Rathaus (Raum A 310 u. C 333) eingesehen werden.

Link zu den Seiten zum Thema Lärmaktionsplanung
Bild: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW