Abfallbeseitigungsgebühren

Seit 2016 liegt die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft bei der Abteilung Umwelt- und Bauverwaltung.

Die Veranlagung befindet sich weiterhin in Zuständigkeit der Steuerverwaltung.

Umfassende Informationen zum Thema Abfall finden Sie unter "Abfall".

Die Gebühren 2023 für die Abfallbeseitigung betragen:

Behältergröße in LiterMindestvolumen fürGebühren in EuroLeerungsintervall
603 Pers.183,60vierzehntäglich
804 Pers.230,80vierzehntäglich
1205 + 6 Pers.324,88vierzehntäglich
24012 Pers.608,36vierzehntäglich
36018 Pers.894,44vierzehntäglich
77077 Pers.3.764,60wöchentlich
110055 Pers.2.670,44vierzehntäglich
1100110 Pers.5.297,04wöchentlich

Das benötigte Volumen kann nach Bedarf aus den v. g. Behältergrößen zusammengestellt werden. Eine Änderung der Behältergröße kann quartalsweise erfolgen und ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich zu beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie unter "Downloads".

Der Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung wird kostendeckend in Einnahme und Ausgabe kalkuliert.

 

Herr F. Rüschenbaum

Team Steuerverwaltung
Details

Frau M. Menke

Abt. Umwelt und Bauverwaltung
Details

Frau M. Hielscher

Team Steuerverwaltung
Details

Frau J. Klix

Team Steuerverwaltung
Details