Wer seinen Hund nicht oder erst verspätet anmeldet, handelt ordnungswidrig und muß damit rechnen mit einer Geldbuße belegt zu werden, und zwar selbst dann, wenn er den ungesetzlichen Zustand durch eine Anmeldung nachträglich "beseitigt".
In Fällen der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung werden die Grundlagen für die Festsetzung der Steuer geschätzt, sofern der Hundehalter Angaben zum Zeitpunkt des Beginns der Hundehaltung nicht z.B. durch Vorlage eines Vertrages, Impfbuches o.ä. belegen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass dann, wenn kein prüffähiger Nachweis vorgelegt wird, die Steuer bis zu 4 Jahren rückwirkend erhoben werden kann.
Entgegen den "besten Kenntnissen" von Freunden und Bekannten, Hundehaltern und Züchtern gibt es keine "Schonzeit" von z.B. einem Monat bis zu einem Jahr für die Anmeldung! Dies gilt weder für Junghunde, noch für Hunde aus dem Ausland oder Tierheimen. Ausnahmslos sind Hunde nach der Übernahme vom Vorbesitzer oder vom Züchter sofort anzumelden.
Halten Sie als Hundehalter Ihre Stadt sauber. Die Zahlung der Hundesteuer bedeutet nicht, dass Arbeitskräfte der Stadt Hundedreck entsorgen müssen. Die Steuereinnahme der Stadt ist nicht für die Beseitigung des Hundekotes zu verwenden, jeder Hundehalter ist allein verantwortlich!
Haben Sie daran gedacht, dass Ihr Hund versichert sein sollte? Er kann große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere.