Landtagswahl

Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Menden  (Sauerland) gehört zum Wahlkreis 122 Märkischer Kreis II. 

Die Abgeordneten des Lantages Nordrhein-Westfalen werden nach Artikel 31 Abs. 1 der Landesverfassung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. 

Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre.

 

 

 


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Antragstellung ist unzulässig (§ 17 Abs. 1 LWahlO). Die Schriftform ist auch durch Telefax, E-Mail oder online gewahrt.

Schriftform
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein zurück oder werfen Sie ihn in den Briefkasten am Rathaus. Adresse: Stadt Menden, Wahlamt, Postfach 28 52, 58688 Menden. Die Antragstelllerin/Der Antragsteller hat dabei Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. 
 

Online
Voraussichtlich ab dem 05.04.2022 steht Ihnen der Onlineantrag zur Verfügung.
 

Persönlich
Das Briefwahlbüro der Stadt Menden (Sauerland), Ratssaal,  Neumarkt 5, 58706 Menden ist für die persönliche Antragstellung voraussichtlich ab dem 11. April 2022 geöffnet.

Öffnungszeiten:

Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.

Montag bis Mittwoch

08.15 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

08.15 bis 17.00 Uhr

Freitag

08.15 bis 12.30 Uhr

Freitag, 13.05.2022

08.15 bis 18.00 Uhr

Das Wahlamt erreichen Sie:

Rathaus, Neumarkt 5, Raum A 127, 58706 Menden

postalisch: Stadt Menden, Wahlamt, Postfach 28 52, 58688 Menden

telefonisch: 02373 903-1352 oder 1358

per Mail: 


Wahlgebiet

Die Stadt Menden (Sauerland) gehört zum Wahlkreis 122 Märkischer Kreis II. Auf dem Gebiet der Stadt Menden (Sauerland) werden insgesamt 34 Wahllokale zur Stimmabgabe zur Verfügung gestellt.

 

 


Wahlsystem

Das Wahlsystem beinhaltet eine Kombination aus Mehrheit- und Verhältniswahl.

Kreiswahlvorschläge mit Wahlkreisbewerbern können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, Landeslisten dagegen nur von Parteien eingereicht werden.

Im Wahlkreis ist derjeniger Bewerber ("direkt") gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt .

Das Zweitstimmenergebnis für die Landeslisten ist maßgebend für den Verhältnisausgleich und damit für die Zusammensetzung des Landtages.

Bei der Verteilung der Sitze im Landtag werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben (Sperrklausel).


Stimmabgabe

Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.


Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr am 15.05.2022 vollendet hat und
  • seit mindestens dem 29.04.2022 in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Am 15. Mai 2022 dürfen nur die Wahlberechtigten wählen, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Menden (Sauerland) eingetragen sind. 

    Wählerverzeichnis

    In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung eingetragen. 

    Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen, auf Antrag oder auf Einspruch.

    Eintragung vom Amts wegen:: Alle Wahlberechtigten, die am 03. April 2022 ihren Hauptwohnsitz in Menden (Sauerland) haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

    Eintragung auf Antrag: Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Nordrhein-Westfalen vom 04.04.2022 bis zum 24.04.2022 entscheiden die Wahlberechtigten, ob sie sich in Menden in das Wählerverzeichnis eintragen möchten oder ob sie im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde verbleiben. 

    Eintragung auf Einspruch: Erfolgt der Wohnungswechsel und die Anmeldung erst während der Einsichtsfrist vom 25.04.22 - 29.04.22 ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Einspruch möglich.