Gemäß § 70 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bilden die hauptamtlich bestellten Beigeordneten zusammen mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer den Verwaltungsvorstand. Den Vorsitz im Verwaltungsvorstand führt der Bürgermeister. Der Bürgermeister ist verpflichtet, den Verwaltungsvorstand regelmäßig zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Menden (Sauerland) tagt in der Regel einmal wöchentlich (jeweils dienstags). Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung, der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung, der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers und den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.