Stadtjugendring

 

Was ist das denn?

Im Stadtjugendring Menden haben sich insgesamt 15 auf Stadtebene tätige Jugendverbände und Jugendgemeinschaften zu einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um ihre gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Belange junger Menschen zu fördern. Der Stadtjugendring ist als stimmberechtigtes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertreten.

Zu den satzungsgemäß verankerten Aufgaben und Zielen des Stadtjugendringes gehören insbesondere:

  • „Einsatz für die Herstellung gleicher Lebenschancen für alle jungen Menschen, insbesondere Parteinahme für die Benachteiligten;
  • Einsatz für die Rechte junger Menschen und ihres Anspruchs auf Selbstverwirklichung und Mitbestimmung;
  • das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit junger Menschen zu fördern und durch Erfahrungsaustausch an der Lösung der Probleme junger Menschen mitzuwirken;
  • Einflussnahme auf die Kommunalpolitik und Öffentlichkeit im Interesse junger Menschen, sowie der Jugendverbände und Jugendgemeinschaften;
  • Einflussnahme auf die Tätigkeit des Jugendamtes durch Initiativen, Vorlagen und Stellungnahmen zu dessen Arbeits- und Beschlussergebnissen;
  • Durchsetzung eines umfassenden Jugendhilfeprogramms auf der Grundlage eines am Bedarf orientierten Jugendhilfeplanes;
  • Verhinderung eines Auflebens militaristischer, nationalistischer und totalitärer Tendenzen bei jungen Menschen mit allen Kräften;
  • Durchführung einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, jugendpolitischer Aktionen und Veranstaltungen;
  • Förderung der internationalen Verständigung zwischen jungen Menschen;
  • Zusammenarbeit oder ggfs. Auseinandersetzung mit anderen Institutionen und Organisationen im jugend-, bildungs-, und sozialpolitischen Bereich;
  • Vorschläge und ggfs. Entscheidungen zur Vergabe der Mittel an die Mitglieder.

(Quelle: Satzung des Stadtjugendringes Menden /Sauerland)

Hier finden Sie den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten einer Jugenderholungsmaßnahme.