Restmüll (graue Tonne)

Was ist Restabfall?

Zum Restabfall werden all die Abfälle gezählt, die keiner weiteren Verwertung zugeführt werden können. Nach Vorgabe des Märkischen Kreises werden die in Menden gesammelten Restabfälle beim Müllheizkraftwerk Iserlohn angeliefert.

Dort erfolgt die Verbrennung der Abfälle in Verbindung mit einer Nutzung der freiwerdenden Energie als Fernwärme. Eine getrennte Sammlung der biologischen Abfälle ist seitens des Kreises derzeit nicht vorgesehen.

In die graue Restmülltonne gehören:

  • Speisereste Asche / Zigarettenkippen (kalt)
  • Hygieneabfälle Windeln,
  • Slipeinlagen, Hygienepapiere
  • alte Gebrauchsgegenstände Töpfe, Pfannen, Haarbürsten, etc.
  • alte Bekleidung Textilien, Schuhe, Lumpen (bevorzugen Sie caritative Sammlungen!)
  • stark verschmutzter Abfall
  • verschmutztes und nasses Papier
  • gefüllte Verpackungen
  • Keramik / Porzellan / Steingut
  • ausgehärtete Dispersionsfarben

 STOP: Nicht in die graue Restmülltonne gehören:

  • Wertstoffe
  • Schadstoffe
  • Bauschutt

Leerungstermine der Gefäße:

Die Leerung der Gefäße erfolgt in der Regel 14-tägig. Großgefäße ab 770L werden in der Regel wöchentlich entleert. Die genauen Leerungstermine können Sie im Mendener Abfall-Info-Heft oder im Internet unter www.zfa-iserlohn.de erfahren.

Größe der Restmüllgefäße:

Für die Abholung von Restmüll stehen in Menden die Gefäßgrößen 60L, 80L, 120L, 240L, 360L, 770L, 1.100L und 2.500L zur Verfügung. Die Auswahl der Gefäßgröße für das einzelne Grundstück, ist unter Beachtung der Mindestabnahmemenge von 10L je gemeldete Person und Woche, grundsätzlich frei wählbar.

Gerade bei den kleinen Gefäßen 60L, 80L und 120L, kommt es häufig zu Verwechselungen. Mittels eines herkömmlichen Zollstocks, können Sie ihre Gefäßgröße einfach ermitteln. Bei geöffnetem Deckel hat das 60L - Gefäß eine Tiefe von ca. 39 cm, das 80L - Gefäß eine Tiefe von ca. 54 cm und das 120L - Gefäß eine Tiefe von ca. 90 cm. Gemessen wird dabei ab der Oberkante des Gefäßes.

Befüllen Sie die Behälter nur so weit, dass sich der Deckel schließen läßt. Abfälle in Säcken oder sonstigen Behältnissen, die neben den Behältern stehen, werden nicht mit abgefahren.

Abfallbeseitigungsgebühren:

Die aktuellen Abfallbeseitigungsgebühren finden Sie hier.

Bestellung der Gefäße:

Neu- oder Umbestellungen der Restmüllgefäße können nur schriftlich über den Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Die Veränderung in der Gefäßgröße ist immer zum Quartal möglich, wobei die entsprechenden Anträge bis spätestens zum 5. des jeweiligen Quartals eingegangen sein müssen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier

Standplatz der Gefäße:

Gefäße bis zu einem Fassungsvermögen von 240L werden von den Müllwerkern zu Leerungszwecken an die Straße gezogen. Dabei ist zu beachten, dass der dauerhafte Standplatz der Gefäße nicht weiter als 15 Meter vom Leerungsort entfernt, die Zuwegung ebenerdig, mindestens 1 Meter breit und stufenlos ist. Am Tag der Leerung müssen die Gefäße den Müllwerkern ab 06.00 Uhr zur Verfügung stehen. Für das Zurückstellen der Gefäße ist der Grundstückseigentümer oder ein Beauftragter verantwortlich.

Gefäße ab einer Größe von 360L werden von den Müllwerkern nicht an die Straße gezogen. Die Gefäße müssen zu Leerungszwecken anfahrbar sein. Sollte der dauerhafte Standort nicht anfahrbar sein, hat der Grundstückseigentümer oder sein Beauftragter die Gefäße zu Leerungszwecken bereitzustellen.