Brennholz aus dem Stadtwald

Die Stadt Menden bietet  Bürgern Brennholz aus dem Stadtwald zum Verkauf an.

Zum Ablauf: Sie erhalten darauf hin einen Termin beim Stadtförster. Er wird Sie am vereinbarten Tag einweisen und Ihnen einen so genannten Holzleseschein aushändigen, der 4 Wochen gültig ist. Sie müssen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, sie beinhaltet die zu beachtenden Sicherheitsregeln. Bei Nichteinhaltung werden Sie von der Brennholzwerbung ausgeschlossen.

Werkzeuge und Motorsägen sind mitzubringen. Sie müssen dem heutigen Standard entsprechen, d.h. alle Sicherheitseinrichtungen müssen vorhanden sein, für die Kettenschmierung ist Bioöl zu verwenden und für den Treibstoff gilt die Empfehlung Sonderkraftstoffe zu verwenden. Zusätzlich muss ein Nachweis über Kenntnisse in der Bedienung einer Motorsäge erbracht werden.

Als sogenannter Brennholzselbstwerber sammeln Sie in einem Ihnen zugeteilten Gebiet das Holz im Wald selbst. Welches Sie dabei verwenden dürfen, teilt Ihnen der Stadtförster oder einer seiner Mitarbeiter vor Ort mit. Fällungen sind verboten, sie werden grundsätzlich nur von den Forstwirten durchgeführt! Als Zufahrtswege dürfen alle Hauptwege genutzt werden, das Fahren im Bestand ist nicht erlaubt!

Die gesammelte Menge wird dann nach Festmetern bzw. Raummetern vermessen, bezahlt werden kann bar oder per Rechnung. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen der Stadtförster gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Brennholzwerbung im Stadtwald ist möglich:

vom 01.01. bis 31.03. und 01.09 bis 31.12. eines Jahres
zu folgenden Zeiten: Mo bis Sa 7:00 - 17:00 Uhr.

Bitte beachten Sie die Sicherheitsregeln für Brennholzselbstwerber weiter unter auf dieser Seite.

Kosten

Brennholzpreise je Raummeter (Preise ab Wald)
Gültigkeit ab September 2010
HartholzLaub-WeichholzNadelholz
Brennholz aus gefällten Bäumen (Kronenholz) (€/Rm)30,00 €25,00 €25,00 €
Brennholz lang abfuhrbereit am Weg (€/Rm)50,00 €50,00 €40,00 €

Wissenswertes zum Thema Brennholz

Für die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Sie als Selbstwerber verantwortlich! Zu Ihrer Information sind in diesem Merkblatt wichtige Bestimmungen zusammengefasst.

  • Niemals alleine arbeiten!
  • Persönliche Schutzausrüstung tragen
  • Erste-Hilfe-Material mitführen
  • Rettung im Notfall muss gewährleistet sein (Einsatzort und Arbeitszeitraum abstimmen)
  • Zweckmäßige und betriebssichere Werkzeuge und Maschinen benutzen
  • Beachten von Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen
  • Keine Personen unter 18 Jahren mit dem Bedienen von Motorsägen beschäftigen
  • Keine Personen im Schwenkbereich der Motorsäge
  • Keine Personen im Gefahrenbereich (doppelte Baumlänge)
  • Gründlichkeit und Umsicht
  • Einhalten geeigneter Arbeitsverfahren
  • Erholpausen einlegen

Die Missachtung der vereinbarten Zeiten und Sicherheitsregeln bedeutet den sofortigen Ausschluss von der Brennholzwerbung! Der Waldbesitzer haftet nicht für Schäden, die Ihnen  persönlich oder gegenüber Dritten aufgrund Ihrer Tätigkeit im Wald entstehen oder durch Sie verursacht werden.

Sie verpflichten sich als Selbstwerber, dass die Person(en), die Sie bei Ihren Tätigkeiten begleiten, entsprechend von Ihnen ein- und angewiesen werden.