Als sogenannter Brennholzselbstwerber sammeln Sie in einem Ihnen zugeteilten Gebiet das Holz im Wald selbst. Welches Sie dabei verwenden dürfen, teilt Ihnen der Stadtförster oder einer seiner Mitarbeiter vor Ort mit. Fällungen sind verboten, sie werden grundsätzlich nur von den Forstwirten durchgeführt! Als Zufahrtswege dürfen alle Hauptwege genutzt werden, das Fahren im Bestand ist nicht erlaubt!
Die gesammelte Menge wird dann nach Festmetern bzw. Raummetern vermessen, bezahlt werden kann bar oder per Rechnung. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen der Stadtförster gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Brennholzwerbung im Stadtwald ist möglich:
vom 01.01. bis 31.03. und 01.09 bis 31.12. eines Jahres
zu folgenden Zeiten: Mo bis Sa 7:00 - 17:00 Uhr.
Bitte beachten Sie die Sicherheitsregeln für Brennholzselbstwerber weiter unter auf dieser Seite.