Die Gleichstellungsstelle

Aufgaben und Zuständigkeiten

Für die Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte ein.

Ihre Aufgabe ist es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit aktiv zu fördern.

Dabei nimmt sie sowohl interne Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung als auch externe Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger in Menden wahr.

Im Verwaltungsbereich prüft sie, ob Entscheidungen, Strukturen oder Abläufe geschlechtergerecht sind. Ziel ist es, bestehende Benachteiligungen abzubauen und gleichstellungsfördernde Maßnahmen – wie z. B. einen Gleichstellungsplan – anzuregen oder umzusetzen.

Außerhalb der Verwaltung entwickelt oder unterstützt sie Projekte und Initiativen, die Diskriminierungen entgegenwirken oder gezielt Frauen stärken. Dies betrifft insbesondere Themen wie:

  • Gewalt gegen Frauen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflege, Privatleben
  • Lebenslagen von Alleinerziehenden, Seniorinnen oder Migrantinnen
  • Frauengesundheit

Darüber hinaus bietet die Gleichstellungsbeauftragte in individuellen Lebenslagen Beratung und Unterstützung an z. B. bei Trennung, Häuslicher Gewalt oder beruflicher Orientierung.

Dabei geht es um erste Orientierungshilfe und bei Bedarf um Vermittlung an eine Fachberatungsstelle.

Die Gespräche sind vertraulich, es erfolgt keine Rechtsberatung.