Der Mendener Jugendamtselternbeirat 2019/2020

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erweitert seit 2011 die Elternmitwirkung in Kitas.

Die Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen können einen Jugendamtselternbeirat wählen,

  • der Interessen von Eltern gegenüber den Trägern der Kitas vertritt und
  • den das Jugendamt bei den wesentlichen Fragen der Kita-Betreuung informieren und anhören soll.

Die einzelnen Jugendamtselternbeiräte können zudem einen Landeselternbeirat wählen.

Da es neben dem Jugendamtselternbeirat noch die Beiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen gibt, kann der Jugendamtselternbeirat vor allem Angelegenheiten erörtern, die für mehrere oder alle Kindertageseinrichtung gelten. Dies können z.B. Betreuungsbedarfe der Eltern und Wünsche zum Angebot, Elternbeiträge oder fachliche Initiativen oder Projekte von allen oder mehreren Kitas sein. Die Entscheidung über diese Fragen werden nach der Beteiligung des Jugendamtselternbeirats vom Jugendamt / Jugendhilfeausschuss bzw. von den Trägern der Kitas getroffen.

Die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern sollen angemessen berücksichtigt werden.

Diesen Rechten von Eltern auf Vertretung ihrer Interessen und Mitwirkung stehen auch Pflichten gegenüber. Dazu gehört die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen und Wahrung des Datenschutzes. Die Eltern-Beiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen und das Jugendamt sollen über die Tätigkeit des Jugendamtselternbeirates regelmäßig informiert werden.