Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist gesetzlich und in der Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge der Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder gleichgestellt. Sie richtet sich primär an die Altersgruppe der unter 3jährigen Kinder.

In der Tagespflege werden die Kinder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Kindern - in meist familienähnlichem Umfeld- von qualifizierten Tagespflegepersonen in deren Haushalt oder auch im Haushalt der Eltern betreut und gefördert.

Die Betreuung und Förderung von bis zu 9 Kindern durch 2 - 3 qualifizierte Tagespflegepersonen ist außerdem in sog. „Großtagespflegestellen“ möglich.

Die Fachberatungsstelle des Katholischen Vereins für soziale Dienste e. V. informiert in Menden als anerkannter freier Jugendhilfeträger Eltern und Tagespflegepersonen zu allen relevanten Themen rund um die Tagespflege.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden nach Möglichkeit auch Betreuungszeiten für über 3jährige Kinder angeboten, die nicht durch den Kindergarten oder die Offenen Ganztagsschulen abgedeckt werden können.

Weitere Informationen unter SKFM - Mitten in Menden

  • VIII. BuchSozialgesetzbuch– Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiföG)
  • Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)

Die Rechtsgrundlagen gelten in der jeweils gültigen Fassung.


Das aktuelle KiBiz ist beispielsweise abrufbar im KiTa-Portal unter www.kita.nrw.de  und auf der Seite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mkffi.nrw.

Frau K. Dirks

Team Tagesbetreuung
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