Einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres hat der Immobilienservice einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus
Dabei richtet sich die Ergebnis- und Finanzplanung an den Orientierungsdaten gemäß Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW.
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) entscheidet über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes nach erfolgter Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss.
I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2023
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat mit Beschlussfassung dem I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 in seiner Sitzung am 13.06.2023 zugestimmt. Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 dem I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 zugestimmt.
Insgesamt sieht der Ergebnisplan des Wirtschaftsplans 2023 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von -664.500 Euro vor. Dabei sollen die ordentliche Erträge 19.798.200 Euro betragen. Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 19.842.700 Euro, so dass sich ein ordentliches Ergebnis von -664.500 Euro ergibt.
Der vollständige Wirtschaftsplan 2023 nebst Ergebnis- und Finanzrechnung, Investitionsplanung und Maßnahmekatalog ist im Bürgerinfoportal zur Sitzung des ISM zur Einsicht verfügbar.
Die konsumtiven und investiven Maßnahmen aus dem I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 auf einen Blick: