Wasserversorgung

Die Wasserwerke Fröndenberg-Menden GmbH (WFM) wurde im Jahr 2011 als Kooperationsgesellschaft der Stadtwerke Menden und der Stadtwerke Fröndenberg gegründet.

69.000 Verbraucher und Unternehmen mit über 16.000 Hausanschlüssen werden in Menden und Fröndenberg über 451 km Rohrnetze mit rund 4,5 Millionen m³ Trinkwasser versorgt.

In dem Wasserwerk im Ruhrtal werden bis zu 600 m³ Rohwasser pro Stunde aufbereitet und in das Wassernetz von Fröndenberg und Menden eingespeist. Die Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Menden erstreckt sich mit Ausnahme der Ortsteile Halingen und Ost-Sümmern auf das gesamte Stadtgebiet Menden. Zudem erhält die Stadt Balve einen Teil ihres Trinkwassers aus Menden.

Seit 1988 besteht das Wasserwerk Halingen der Wasserwerke Westfalen mit einer Jahreskapazität von 27 Millionen m³. Das Wasserwerk versorgt neben den Mendener Ortsteilen Halingen und Ostsümmern Ascheberg, Bergkamen, Bönen, Datteln, Drensteinfurt, Fröndenberg (teilweise), Hamm (teilweise), Hemer (teilweise), Kamen, Lünen (teilweise), Nordkirchen, Selm (teilweise), Sendenhorst, Unna und Werne mit Trinkwasser.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wasserwerk Fröndenberg-Menden GmbH und des Wasserwerk Halingen.


Zum besonderen Schutz der Wassergewinnung und staatlich anerkannter Heilquellen können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Rechtsgrundlagen dafür sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz. (LWG).

Ein Wasserschutzgebiet soll in der Regel das gesamte Einzugsgebiet (ober- und unterirdisch) umfassen.

Die Gefahr für das genutzte Grundwasser nimmt allgemein mit zunehmendem Abstand des Gefahrenherdes von der Trinkwassergewinnungsanlage ab. Eine Gliederung des Wasserschutzgebietes in drei Schutzzonen trägt dem Rechnung. Die Schutzzonen können bei Erfordernis nochmals unterteilt werden. In der jeweiligen Schutzgebietsverordnung sind angemessene Nutzungsbeschränkungen festgelegt sowie Handlungen aufgeführt, die durch die dortigen Bewohner, die Landwirtschaft, die Industrie und für Jedermann der die Schutzzonen betritt (z.B. Erholungssuchende), zu berücksichtigen sind. In den Verordnungen werden Handlungen zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen verboten, oder für genehmigungspflichtig erklärt. Darüber hinaus können Eigentümer und Nutzungsberechtigte von dortigen Grundstücken zur Duldung von Maßnahmen, die der Sicherung der Gewässer dienen, verpflichtet werden.

Im Märkischen Kreis sind derzeit 15 Wasserschutzgebiete durch die Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt, und mittels spezieller Verordnungen als solche ausgewiesen. Das Mendener Stadtgebiet wird durch folgende Wasserschutzgebiete tangiert:

  • Dortmunder Energie- u. Wasserversorgung GmbH (DEW) an der Ruhr (Langschede bis Westhofen)

betroffene Mendener Gemarkungen: Halingen, Bösperde und Menden.

  • Halingen der Gelsenwasser AG in Fröndenberg / Menden

betroffene Mendener Gemarkungen: Halingen und Bösperde.

  • Warmen der Stadtwerke Hamm

betroffene Mendener Gemarkungen: Schwitten, Oesbern.

Weitere Informationen zum Thema gibt es u.a. beim Märkischen Kreis.


Aufgrund der grundlegenden Bedeutung von Wasser für den Menschen als Lebensmittel Nr. 1 und die Umwelt unterliegen Eingriffe in den Grundwasserkörper einer besonderen Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Dies ist die Sachbearbeitergruppe "Kommunale Wasserwirtschaft" im Fachdienst "Technische Wasserwirtschaft" der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.

Daher sind alle Grundwasserentnahmen (auch bzw. insbesondere geplante Vorhaben) der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Weitere Informationen, Angaben zu den erforderlichen Unterlagen, Gebühren, Formulare und Ansprechpartner sind im Internet-Portal des Märkischen Kreises zum Thema "Wasserentnahme aus einem Gewässer" zu finden.


Bei der Entnahme von Grundwasser wird nach der Verwendung (Trink- und Brauchwasser bzw. nur Brauchwasser) unterschieden. Soll das Grundwasser auch als Trinkwasser verwendet werden, so ist zusätzlich die zuständige Gesundheitsbehörde zu beteiligen, die die Eignung (Hygienekataster) und fortwährende Qualität überprüft.

Die Priorität bei der Wasserversorgung liegt bei den Öffentlichen Wasserversorgern und untergeordnet im privaten Bereich. Da viele Faktoren bei der Entnahme von Grundwasser eine Rolle spielen sind allgemein gültige Aussagen kaum zu formulieren. Die Kollegen der Unteren Wasserbehörde beraten Sie daher gern in jedem speziellen Einzelfall.

Ähnlich gelagert ist die Entnahme von Grundwasser zur Gewinnung von Erdwärme. Auch dies stellt einen  Eingriff in den Grundwasserkörper dar, der nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigt werden muss. Informationen zum Thema "Wärmentzug" und zu den erforderlichen Unterlagen können über das Internet-Portal des Märkischen Kreises abgerufen werden.