Selbst waschen, oder in die Waschanlage fahren?
Vielfach werden Grünstreifen zum Parken von Autos genutzt und dort wo das Auto abgestellt wurde, wird es dann auch gewaschen. Mit dem Waschwasser und dem Reinigungsmittel wird am Wagen anhaftender Schmutz (Öl, Teer, Ruß, Fett, Schwermetalle) mobilisiert und gelangt in den Boden und damit auch ins Grundwasser.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet jedermann, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten. Auf unbefestigten Flächen könnte durch das Versickern von Autowaschwasser eine nachteilige Veränderung des Grundwassers verursacht werden. Ohne eine Erlaubnis dafür begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Beim Autowaschen oder beim Ölwechsel auf der Straße läuft das Schmutzwasser in den Gully. Ein solcher Kanaleinlauf kann mit einer Mischkanalisation (Schmutz- und Regenwasser werden vermischt) verbunden sein, aber es gibt auch Gullys, die in reine Regenwasserkanäle führen.
Wenn die Regenwassereinläufe an ein Mischkanalisationsnetz angeschlossen sind, würde das, durchs Autowaschen verschmutzte Wasser über das Kanalnetz in die kommunale Abwasserbehandlungsanlage geleitet. Aber auch dieser Abwasserweg ist keine geeignete Lösung, denn Schmutzteile und Schwermetalle können sich beispielsweise im Kanal absetzen und da das Autowaschwasser vor der Behandlung mit anderem Abwasser vermischt wird, wird z.B. die Abtrennung der Schwermetalle in der Kläranlage aufwendiger.
Der umweltbewusste Autobesitzer und die Autobesitzerin waschen ihr Fahrzeug in Waschanlagen oder auf eingerichteten Waschplätzen, da dort durch die Ausgestaltung des Waschplatzes, und die Abwasseraufbereitung dafür gesorgt wird, dass keine Schadstoffe in den Boden und in die Kanalisation eindringen können. Meist wird über eine Kreislaufführung ein sparsamer Wasserverbrauch gewährleistet und das eingesetzte Reinigungsmittel genau dosiert.
Darf ich auf der Straße mein Auto waschen?
Gemäß der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Menden (Sauerland)" dürfen u.a. Fahrzeuge nicht an offenen Gewässern oder in Anlagen gewaschen, gespült oder gereinigt werden. Auf Straßen ist das Reinigen von Fahrzeugen (ausgenommen Unter- und Motorwäsche) mit Wasser ohne schäumende Zusätze sowie das Pflegen von Fahrzeugen grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch keine Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs oder keine Belästigung von Passanten etwa durch Hineintreten in die Fahrbahn, Verspritzen von Wasser, erhebliches Einengen der Fahrbahn oder der Gehwege durch Gefäße u.s.w. hervorgerufen wird. Auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist das Reinigen von Fahrzeugen nicht gestattet.