Sofern Sie oder Ihr Partner arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I.
Voraussetzung ist, dass Sie in der sog. Rahmenfrist (zwei Jahre) mindestens 12 Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben. Das Arbeitslosengeld I stellt eine Entgeltersatzleistung dar, die dem Anspruchsberechtigten bei eintretender Arbeitslosigkeit ermöglichen soll, über einen gewissen Zeitraum hinweg den Lebensstandard zu sichern. Die Anspruchsdauer richtet sich nach Ihrem Alter und der vorangegangenen Beschäftigungsdauer.
Im Regelfall beträgt die Bezugsdauer 12 Monate.
Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie sich bei der zuständigen örtlichen Stelle der   Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern weitere Fragen zum Arbeitslosengeld I.