Finanzielle Hilfen

 

Über die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" werden besondere finanzielle Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Einrichtung einer Wohnung und Betreuungshilfen oder für die Weiterführung des Haushaltes gewährt. Diese Leistungen können nur für Kinder gewährt werden, wenn eigene Mittel der Familie nicht ausreichen und staatliche Hilfen nicht greifen. Auf die Stiftungsmittel gibt es keinen Rechtsanspruch. Sie sind weder pfändbar, noch als Einkommen bei anderen Institutionen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Menden.