Grundsätzlich hat jede Mutter während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett bis zu zwölf Wochen (bis zu 16 Kontakte) Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme Ihrer Wahl.
Der Kinderarzt kann über Rezeptverordnung die Verlängerung der Hebammenbetreuung verordnen.
Sofern Sie nicht schon seit Beginn der Schwangerschaft Kontakt zu einer Hebamme hatten, sollten Sie in den letzten Wochen vor der Geburt, spätestens jedoch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus mit ihr Kontakt aufnehmen. Die Hebamme betreut Mutter und Kind u.a. auch zu Hause und ist Ihnen eine wertvolle Hilfe im Umgang und bei der Versorgung und der Pflege Ihres Neugeborenen.
Das Spektrum der Hilfen, die von Hebammen angeboten werden, reicht von Vorsorgeuntersuchungen, Beratung in der Schwangerschaft, Betreuung bei Risikoschwangerschaften, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillberatung, bis hin zur Rückbildungsgymnastik. Die entstehenden Kosten werden durch die Krankenkasse, bei der die Mutter versichert ist, abgedeckt. Es besteht keine Zuzahlungspflicht.
In dieser Broschüre finden Sie einen Überblick über die Mendener Hebammenund deren Angebote!
Weitere Infos, u.a. auch zum Thema"Familienhebamme"und "Familiengesundheits- und Kinderkrankenschwester" finden Sie auch unter"Frühe Hilfen - Gesundheitsorientierte Familienbegleitung"