Zwangsheirat und arrangierte Ehe
Allgemein
In vielen Kulturen bedeutet eine Eheschließung keine individuelle und private Bindung zwischen zwei Personen, sondern eine Verbindlichkeit zwischen zwei Familien. In die Entscheidung der Familie, wen das Kind heiraten soll, fließen kulturelle, religiöse, wirtschaftliche, familäre und soziale Aspekte ein. Arrangierte Ehen sind nicht mit einer Zwangsheirat gleichzusetzen, dennoch sind die Grenzen oft fließend.
•Arrangierte Ehe•
Eine arrangierte Ehe wird in der Regel von Verwandten initiiert, allerdings nur mit Zustimmung und freier Willenserklärung beider Partner geschlossen. Bestehen Zweifel, ob es sich eventuelle doch bei einer arrangierten Ehe um eine Zwangsheirat handeln könnte, ist immer die Sicht des Betroffenen ausschlaggebend. Sobald einer der beiden Partner die arrangierte Ehe nicht eingehen möchte und Druck auf ihn ausgeübt wird, handelt es sich um eine Zwangsheirat.
•Zwangsheirat•
Diese liegt vor, wenn mindestens einer der beiden Partner durch Androhung oder Ausübung psychischer oder physischer Gewalt zum Schliessen der Ehe gezwungen wird. Oft trauen sich Partner in dieser Situation nicht ihre Meinung frei zu äußern oder sie wird gänzlich ignoriert.
•Zwangsehe•
Eine Zwangsehe besteht, wenn mindestens einer der Ehepartner durch Drohung, Druck oder Gewalt an der Auflösung der Ehe gehindert wird.
Aus kulturellen Gründen gibt es in arabisch- oder türkeistämmigen Familien einen breiten Zuspruch für arrangierte Ehen. Trotzdem wird Zwangsheirat in vielen Teilen dieser Communities abgelehnt, was noch einmal verdeutlicht, dass arrangierte Ehen nicht mit Zwangsheirat gleichzusetzen sind.
Zwangsheirat ist kein religiöses und kulturelles Problem von Musliminnen und Muslimen. Es gibt ebenfalls Fälle von Zwangsheirat aus christlichen oder auch buddhistisch/hinduistischen Ländern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Zwangsheirat und arrangierte Ehe finden Sie unter
www.zwangsheirat-nrw.de
www.frauenrechte.de
www.welt.de
www.hennamond.de
Beratung und Hilfe
Machen Sie / Machst Du Dir Sorgen, dass Eltern oder Verwandte eine Zwangsheirat vorbereiten?
Oder ist eine Freundin oder ein Freund von einer Zwangsheirat betroffen?
Es gibt verschiedene Beratungsstellen und Einrichtungen, die weiterhelfen können.
Sie können sich / Du kannst Dich auch anonym beraten lassen und alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht!
Bei der Stadt Menden ist die Gleichstellungsbeauftragte zuständig oder zum Beispiel die Frauenberatungsstelle in Hemer.
Unter diesem Link sind weitere Hilfestellen in NRW zu finden.