Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Spezielle Informationen für zugewanderte und ausgewanderte Familien - Informationen zu Förderung und Finanzen - Sprach- und Integrationskurse - Aufenthaltrecht  

Diakonisches Werk Hagen

Die Zuwanderungsberatung bietet allen neu zugewanderten Menschen gleich welcher Art der Einreise, Herkunft, Religion oder Weltanschauung soziale Beratung und Betreuung.
Die Migrationserstberatung dient der Planung und Unterstützung des Integrationsprozesses in Deutschland innerhalb der ersten drei Jahre nach Einreise bzw. nach erstmaliger Erlangung eines auf Dauer angelegten Aufenthaltstitels.  

Frauenberatungsstelle Märkischer Kreis

Die Beratungstelle hat folgende Aufgabeschwerpunkte:

Beratung - Therapie - Begleitung

Die Beratungsstelle bietet Krisenintervention, problemzentrierte Einzelberatung, längerfristige Einzelberatung, Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz, telefonische Beratung, informative Beratung, themenzentrierte Gruppenarbeit. Die Ansprechpartner stehen unter Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.

Integration in NRW

bei "Integration in Nordrhein-Westfalen", dem Internetportal des Integrationsministeriums rund um das Thema Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.  

Migrationsberatung für erwachsene Erstzuwanderer ( MBE )

Dieser Dienst unterstützt Menschen, die noch nicht länger als drei Jahre in Deutschland sind oder gerade hier ankommen.
Die Beratung findet einmal die Woche im Bürgerbüro des Rathauses Menden statt.

Jugendmigrationsdienst (JMD)

Träger: Internationaler Bund
Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.

für Jugendliche und Junge Erwachsene im Alter von 12 - 27 Jahre mit Migrationshintergrund:
- Beratung und Betreuung für Junge Migranten
- Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen
- Berufsorientierung
- Sprachkursberatung
- sonstige Migrationsspezifische Probleme

NRWeltoffen

Nordrhein-Westfalen - Weltoffen und geschlossen gegen Rechtsextremismus und Rassismus  

Polizeiberatung des Bundes und der Länder zur Kriminalprävention

Internetportal der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit Informationen u.a. über Vorbeugung, Aktionen, Medien, Hilfs- und Beratungsangeboten, Links (viele Informationen auch in türkischer Sprache).  

Zwangsheirat und arrangierte Ehe

Allgemein

In vielen Kulturen bedeutet eine Eheschließung keine individuelle und private Bindung zwischen zwei Personen, sondern eine Verbindlichkeit zwischen zwei Familien. In die Entscheidung der Familie, wen das Kind heiraten soll, fließen kulturelle, religiöse, wirtschaftliche, familäre und soziale Aspekte ein. Arrangierte Ehen sind nicht mit einer Zwangsheirat gleichzusetzen, dennoch sind die Grenzen oft fließend.

 

•Arrangierte Ehe
Eine arrangierte Ehe wird in der Regel von Verwandten initiiert, allerdings nur mit Zustimmung und freier Willenserklärung beider Partner geschlossen. Bestehen Zweifel, ob es sich eventuelle doch bei einer arrangierten Ehe um eine Zwangsheirat handeln könnte, ist immer die Sicht des Betroffenen ausschlaggebend. Sobald einer der beiden Partner die arrangierte Ehe nicht eingehen möchte und  Druck auf ihn ausgeübt wird, handelt es sich um eine Zwangsheirat.

•Zwangsheirat
Diese liegt vor, wenn mindestens einer der beiden Partner durch Androhung oder Ausübung psychischer oder physischer Gewalt zum Schliessen der Ehe gezwungen wird. Oft trauen sich Partner in dieser Situation nicht ihre Meinung frei zu äußern oder sie wird gänzlich ignoriert. 

 

•Zwangsehe
Eine Zwangsehe besteht, wenn mindestens einer der Ehepartner durch Drohung, Druck oder Gewalt an der Auflösung der Ehe gehindert wird.

 

Aus kulturellen Gründen gibt es in arabisch- oder türkeistämmigen Familien einen breiten Zuspruch für arrangierte Ehen. Trotzdem wird Zwangsheirat in vielen Teilen dieser Communities abgelehnt, was noch einmal verdeutlicht, dass arrangierte Ehen nicht mit Zwangsheirat gleichzusetzen sind.

Zwangsheirat ist kein religiöses und kulturelles Problem von Musliminnen und Muslimen. Es gibt ebenfalls Fälle von Zwangsheirat aus christlichen oder auch buddhistisch/hinduistischen Ländern.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Zwangsheirat und arrangierte Ehe finden Sie unter

www.zwangsheirat-nrw.de

www.frauenrechte.de

www.welt.de

www.hennamond.de

 

 

Beratung und Hilfe

Machen Sie / Machst Du Dir Sorgen, dass Eltern oder Verwandte eine Zwangsheirat vorbereiten?
Oder ist eine Freundin oder ein Freund von einer Zwangsheirat betroffen?

Es gibt verschiedene Beratungsstellen und Einrichtungen, die weiterhelfen können.
Sie können sich / Du kannst Dich auch anonym beraten lassen und alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht!

Bei der Stadt Menden ist die Gleichstellungsbeauftragte zuständig oder zum Beispiel die Frauenberatungsstelle in Hemer.
Unter diesem Link sind weitere Hilfestellen in NRW zu finden.