Trennung - Scheidung - Soziale Sicherung

Scheidungsratgeber der Gleichstellungsstellen im Märkischen Kreis

Paare finden zusammen und Paare trennen sich - diese Tatsache ist heute keine Seltenheit mehr. Jede Frau und jeder Mann, jede Mutter und jeder Vater kann - beabsichtigt doer unabsichtigt -  in diese Situation kommen.

Was bei einer Trennung alles bedacht werden sollte, fasst der neue Scheidungsratgeber, herausgegeben von den Gleichstellungsbeauftragten im Märkischen Kreis, zusammen. Klar und verständlich gegliedert werden in diesem Ratgeber unterschiedlichste Themen, wie Inhalte von Eheverträgen, Unterhaltsfragen, Schuldenfragen und mögliche Sozialleistungen aufgegriffen. 

Wo finde ich weitere Hilfe - auch auf diese Frage gibt die Broschüre Antworten. 

Die wertvollen Tipps in der durch eine Anwaltskanzlei aktualisierten Scheidungsbroschüre helfen Betroffenen weiter und liefern gute erste Ansatzpunkte, um sich nach einer Trennung neu auszurichten.

Der kostenlose Ratgeber ist im Rathaus im Büro der Gleichstellungsbeauftragten erhältlich. Interessierte können sich gerne unter den Telefonnummern 02373 903-1540 sowie per E-Mail an a.swoboda@menden.de melden.

Zudem ist der gesamte Ratgeber hier als Download verfügbar.

Die Zahl von Scheidungen und Scheidungskindern nimmt in ganz NRW zu. Ein Trend, der auch in Menden spürbar ist. Jede dritte Ehe wird durchschnittlich bundesweit und somit auch in Menden geschieden.

Diese Entwicklung war Grund für die Gleichstellungsstellen im Bergischen Städtedreieck und den Städten Hemer und Menden, gemeinsam einen Scheidungsratgeber herauszugeben, der Fragen rund um das Thema Scheidung beantworten und Betroffenen eine Hilfestellung sein soll.

Wenn eine Trennung oder Scheidung ansteht, muss vieles geregelt werden, beispielsweise der Unterhaltsanspruch, die Wohnungssuche, die Rückkehr oder der Einstieg in den Beruf, der Kindesunterhalt, die elterliche Sorge, der Versorgungsausgleich. Hierzu geht die Broschüre praxisnah auf Problemfälle ein, gibt viele praktische Tipps und wird durch eine Linkliste ergänzt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. März 2009 das Unterhaltsrecht neu geregelt. Auch hierzu gibt die Broschüre Hinweise.

Sie ist erhältlich:

  • Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Menden
  • bei der Gleichstellungsbeauftragten (Rathaus Zimmer B 132, Telefon  02373 903-1540, E-mail unter a.swoboda@menden.de
  • Außerdem steht die Scheidungsbroschüre unten zum Download bereit.

Auskünfte über das Sorge- und Umgangsrecht:

Die Höhe des Kindesunterhalt nach einer Scheidung können Sie anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnen, die Sie unten sehen.

Auf der Seite des Familienlotsen der Stadt Menden finden Sie Ansprechpartner/innen im Jugendamt.

Hier finden Sie die neue Scheidungsbroschüre sowie die Broschüre zum Eherecht:


Als alleinerziehend bezeichnet man Elternteile, die die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich, ob der Elternteil ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet ist, auch ist unerheblich, ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder räumlich getrennt.

Überwiegend sind es Frauen, die ihre Kinder als allein erziehender Elternteil versorgen. Nur etwa 15 % aller Alleinerziehenden sind Männer.

Alleinerziehende Frauen sind so unterschiedlich wie andere Frauen auch. Sie sind jedoch mit deutlich höheren Anforderungen an die Organisation des Alltags, der Haushaltsführung, Kindererziehung und Sicherung des finanziellen Einkommens konfrontiert und deshalb auf ein engmaschiges Netz der Unterstützung angewiesen.

Hier erhalten Sie Informationen zur Lebenssituation Alleinerziehender:

www.vamv-nrw.de

eltern.t-online.de

Angebot in Menden zum Erfahrungsaustausch:

Alleinerziehenden-Gruppe Lendringsen

Kennen Sie noch weitere Gesprächsangebote für Alleinerziehende? Dann rufen Sie uns an!


Der Lebensunterhalt von Frauen wird noch immer in besonderem Maße durch den Lebens- oder Ehepartner gesichert. So liegt auch das Armutsrisiko von Frauen in Deutschland immer noch über dem der Männer. Umso wichtiger ist für Frauen das Thema der eigenen Existenzsicherung. Das größte Armutsrisiko für Frauen ist ein Kind und das Risiko steigt mit jedem weiteren Kind. Dies erklärt sich mit der kulturell verankerten und strukturell nahe gelegten Verantwortung von Frauen für Kinder und den damit verbundenen Einkommensrisiken von Frauen. Denn wichtige Sozialleistungen sind an die Erwerbsarbeit geknüpft und von der Anzahl vorausgegangener Erwerbsjahre sowie von der Höhe der in diesem Zusammenhang erzielten Einkommen abhängig. In der Folge verfügen Frauen auch im Alter über ein geringeres Einkommen und leben oft an der Armutsgrenze. (Zusammenfassung aus dem Gender Datenreport)

Insbesondere bilden bei den alleinerziehenden Müttern soziale Transferleistungen (ALGI, ALGII, Sozialhilfe oder Elterngeld) die hauptsächliche Unterhaltsquelle.