Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt die Teilzeitarbeit und die geringsfügige Beschäftigung (Minijob) eine zunehmende Bedeutung.
Der Minijob kann ein erster Schritt zum Wiedereinstieg in den Beruf sein. Mittelfristig ist jedoch das Ziel, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit möglichst hoher Stundenzahl zu verfolgen, da insbesondere Frauen durch geringe eigene Rentenansprüche von der Altersarmut betroffen sind.
Informationen rund um das Thema „Minijob" sind ab sofort in der Informationsbroschüre „Der Minijob - Da ist mehr für Sie drin" nachzulesen. Die Broschüre informiert über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts sowie aus dem Bereich
der Sozialversicherung und gibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von so genannten „Minijobs" Aufschluss darüber, welche allgemeinen Rechte ihnen zustehen.
Kostenlose Informationsbroschüren erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Menden sowie bei der Gleichstellungsstelle im Rathaus, Raum B 131.
Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs-und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.minijob-zentrale.de