Teilungsgenehmigung

Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung, sondern eines Negativzeugnisses.

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung. (Antrag auf Teilungsgenehmigung)

Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt der Stadt Menden (Sauerland) vorlegen zu lassen.