Baugenehmigung

Öffnungszeiten:

Die Mitarbeiter der Bauordnung sind regelmäßig im Außendienst tätig, damit sie den Sachbearbeiter bei Ihrem Besuch im Rathaus antreffen, sollten sie im Vorfeld telefonisch einen Termin vereinbaren!

Informationen zum Baugenehmigungsverfahren:

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Baugenehmigung.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) unterscheidet hier:

Bitte reichen Sie Ihren erforderlichen Bauantrag schriftlich

mit allen für seine Bearbeitung und Beurteilung erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Menden (Sauerland) ein.

Der Bauantrag muss von Ihnen und der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser, welche oder welcher bauvorlageberechtigt sein muss, durch Unterschrift anerkannt sein.

Von der Bauvorlageberechtigung ausgenommen

 

Sofern die für einen Bauantrag notwendigen Bauvorlagen nicht von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein müssen, sind die hier einzusehenden Unterlagen vorzulegen.