Bitte wenden Sie sich in allen Baurechtsfragen (bauordnungsrechtlicher, aber auch planungsrechtlicher Art) an Ihre Bauaufsicht in Menden. Die Bauaufsicht ist bemüht, Ihnen die erbetene Auskunft zu erteilen. Sollte das einmal nicht möglich sein, so wird Ihnen die Bauaufsichtabteilung behilflich sein, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen werden von der Bauaufsichtsabteilung Bauzustandsbesichtigungen durchgeführt. Diese erfolgen nach der Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung, also vor Beginn der Benutzung.
Mit der Baugenehmigung erhalten Sie bereits vorgedrückte Formulare. Bitte ergänzen Sie diese und senden Sie rechtzeitig an die Bauaufsicht zurück.
Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten notwendigen Nachweise bereit. Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden, kann die Bauaufsichtsabteilung auf die Bauzustandsbesichtigungen verzichten.