Einsichtnahme Gebäudeakten

Die Stadt Menden archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken „Bauakten“ (Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben) im Bauaktenarchiv.

In die oben genannten Akten kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Akteneinsicht) kostenpflichtig Akteneinsicht gewährt werden und es können kostenpflichtig Kopien zu diesen Akten angefertigt werden.

Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:

  • dem Eigentümer/ der Eigentümerin (diese/r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen)
  • dem vom/von der Eigentümer/in schriftlich Berechtigten (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie beim Eigentümer/ bei der Eigentümerin und zusätzlich eine schriftliche vom Eigentümer/ von der Eigentümerin ausgestellte Einverständniserklärung oder Vollmacht vorgelegt werden). Bei Vorlage einer Vollmacht trägt die Kosten der Eigentümer/die Eigentümerin, es sei denn in der Vollmacht wird eine andere Regelung getroffen.
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