Einfachere Regelungen für Werbeanlagen und Um- und Neubauten in der Innenstadt
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat die 1. Änderung der Gestaltungssatzung verabschiedet. Nach der amtlichen Bekanntmachung ist sie damit ab 26.02.2015 rechtskräftig. Ziel der Satzung ist es, für den im Geltungsbereich vorhandenen Bestand an Gebäuden und Freiflächen sowie bei entsprechenden Neu- und Umbaumaßnahmen die gestalterische Entwicklung zu steuern. Notwendige bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Bausubstanz, des Wohnwertes und der Nutzung für Einzelhandel, Dienstleistungen und Büronutzungen sollen gefördert und ermöglicht werden. Die 1. Änderung dieser Satzung dient der Anpassung an die Nutzung von erneuerbaren Energien, der Konkretisierung von vorhandenen Regelungen und der Fortschreibung aufgrund aktueller Entwicklungen in der Innenstadt. Besonderer Wert wird dabei auf die gestalterische Steuerung von Werbung gelegt.